E zu B oder E zu C ???

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E zu B oder E zu C ???

Beitragvon samusuzi » Mo, 27 Nov 2006, 13:39

Hallo Leute,

habe derzeit den B und den C Schein.
Da wir diese Woche endlich unseren Autoanhänger bekommen, muss ich nun einen E Schein dazu machen. Es geht sich leider nicht ganz mit dem Gesammtgewicht aus... :cry:

Ich dachte mir, dass es ganz vernünftig wäre, den E zu C - Schein zu machen (kostet allerdings das doppelte als E zu B). Brauchen kann man den jedoch sicher irgendwann einmal...

Die Frage ist nun, ob ich dann mit dem E zu C auch automatisch E zu B fahren darf :?: #-o
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Beitragvon gargamel1985 » Mo, 27 Nov 2006, 14:05

ja darfst du

lg berni
Wenn man schon Dummheiten macht, dann müssen sie wenigstens gelingen.
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Beitragvon ohu » Mo, 27 Nov 2006, 14:06

Der CE schließt selbstverständlich den BE mit ein - wäre ja auch ein Unding, wenn du zwar nen 18 Meter langen 40-Tonner Zug fahren dürftest, aber kein windiges Autohängerchen.
gruß
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Beitragvon samusuzi » Mo, 27 Nov 2006, 14:17

ohu hat geschrieben:Der CE schließt selbstverständlich den BE mit ein - wäre ja auch ein Unding, wenn du zwar nen 18 Meter langen 40-Tonner Zug fahren dürftest, aber kein windiges Autohängerchen.
gruß
Matthias (mit CE)



o.k., Danke !

Ein Unding ist aber auch, dass ich z.B. jatzt schon selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Sonderkraftwagen (z.B. Mähdrescher usw... - egal wie groß) - hab nämlich auch die Scheine F und G - fahren darf aber eben kein "Autohängerchen" ziehen... :twisted:
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Beitragvon gargamel1985 » Mo, 27 Nov 2006, 14:23

wie viel musst denn ablegen für den E-schein? diese dinger werden ja auch immer teurer.

wie ich vor knapp 4 jahren meinen schein gemacht hab habe ich ziemlich genau 3000 euro bezahlt ( für A, B, C, E). und das war noch ohne mehrphasenausbildung. also kann man sich ausrechnen was man heute bezahlt. da kommen bestimmt nochmal 700 euro dazu.
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Beitragvon offroad4fun » Mo, 27 Nov 2006, 14:26

Ein Unding ist aber auch,

gar nicht erst drüber nachdenken ;-)

ich habe jetzt auch den E zu B machen müssen, weil sich mit dem neuen pick-up das mit dem B alleine nicht mehr ausging!

sprich: gleicher hänger, gleicher suzuki hinten drauf, nur neuerer stärkerer wagen (eigentlich auch somit sicherer transport - weil bremsen usw. ja auch besser) -> und schwupps darf ich nicht mehr so schnell wie vorher fahren und brauch einen neuen führerschein ....

also das zum thema unding ;-)

p.s.: es gibt übrigens seit april diesen jahres die regelung, dass du nur mehr den zusatzstoff E lernen musst und auch nur der geprüft wird ... vorher musstest du ebenfalls B bzw. C nochmal lernen weil der stoff auch geprüft wurde!! - also zumindest ein vorteil ;-)

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Beitragvon samusuzi » Mo, 27 Nov 2006, 14:32

gargamel1985 hat geschrieben:wie viel musst denn ablegen für den E-schein? diese dinger werden ja auch immer teurer.




die Fahrschule Schwedenplatz hat den E zu B derzeit um EUR 299,00 im Angebot.

Der E zu C würde EUR 769,00 kosten...

Dazu kommen noch ca. EUR 150,00 zusätzliche Kosten für Prüfung, Verwaltungsabgaben, etc...

Bei den Scheinen C,F und G (G gibt`s ja heute gar nicht mehr) hatte ich das Glück des Kraftfahrers beim Bundesheer - hat also nix gekostet :-D :-D

Jetzt überlege ich halt, was gscheiter ist... die EUR 470,- Preisunterschied könnte ich ja auch in meine Suzi investieren :wink:

Den E zu C habe ich zumindest bis heute noch nie gebraucht...
Allerdings wäre das natürlich trotzdem gut zu haben (z.B. wenn ich einmal keinen Job habe...)
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Beitragvon haasa » Mo, 27 Nov 2006, 15:30

Ich hab auch nur B.

Fraglich ist ob das legal ist wenn ich mit dem Toyota + Hänger + Susi rumfahre?

Toyota: ca 1600kg EG. Mit zwei Personen, Gepäck, Sprit, etc. wird er dann ein EG von max 2000kg haben, Höchstzul. GG weiss ich nicht.

Hänger: 1400kg Höchstzul. GG
EG: 380kg
Susi: ca. 1000kg

?
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Beitragvon offroad4fun » Mo, 27 Nov 2006, 15:37

Fraglich ist ob das legal ist wenn ich mit dem Toyota + Hänger + Susi rumfahre?

also was ich jetzt noch so im kopf habe:

damit b ausreicht:
1. hzggew des hängers muss unter dem eigengewicht des zugfahrzeuges sein
2. hzggew des hängers und zugfahrzeuges in summe darf 3,5 tonnen nicht überschreiten
es gibt dann noch eine dritte regel - ist aber unwichtig, da sie theoretisch mit 1 und 2 gar nicht möglich ist

also tatsächliches gewicht ist komplett egal - wichtig ist nur das höchst zulässige ...

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Beitragvon offroad4fun » Mo, 27 Nov 2006, 15:39

beispiel chevy:
(was ich noch im kopf hab)

eg chevy: 1460
hzggew chevy: 2086
hzggew hänger: 1400

-> somit
1: 1400 < 1460 --> ok
2: 2086 + 1400 = 3486 < 3500 --> ok

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