Überrollbügel (wieder mal)

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Überrollbügel (wieder mal)

Beitragvon BiEr 1 » Do, 01 Feb 2007, 13:06

hallo

weiß jemand, wie oder wo ich einen Überrollbügel für dem Samurai herbekomme ?
ich meine einen fertigen, der die div. Auflagen erfüllt.
so auf die Art: kaufen laufen, einischraufn und eintragen lassen
irgend eine Firma muß sich doch schon mal Gedanken über sowas gemacht haben

Grüße, Erich
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Beitragvon Parador » Do, 01 Feb 2007, 13:50

Bei Stock und stein und bei Calmini.de gibts den gleichen:

http://www.moser-fahrzeuge.de/catalog/p ... d5f392d6a8


Herstellergutachten is da dabei, ich denke das sollte passen, denk ich mal.
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Beitragvon BiEr 1 » Do, 01 Feb 2007, 13:58

danke, aber ich dachte eher an was einfacheres, günstigeres. um 6 hunderter krieg ich bei uns auch eine Anfertigung

grüße
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Beitragvon mini4x4 » Do, 01 Feb 2007, 14:05

BiEr 1 hat geschrieben:danke, aber ich dachte eher an was einfacheres, günstigeres. um 6 hunderter krieg ich bei uns auch eine Anfertigung

grüße


Günstiger geht´s schon, aber du wolltest doch, wenn ich dich richtig verstanden habe, wenig Aufwand bei der Eintragung. Das teure an den Bügeln ist ja, das die Papiere bereits erstellt sind und mitgeliefert werden.

Ich hab für meine TrialSuzi ne Servolenkung von Allrad Keul gekauft, für 750,- Euro! Klar wäre ne Vitara-Servo billiger gewesen, aber die Keul-Lenkung kommt mit allen zur Eintragung notwendigen Papieren. Ich hab jedenfalls keine Nerven, stundenlang mit den TÜVlern zu diskutieren.
Bequemlichkeit hat halt ihren Preis.

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Beitragvon kurt (eljot ) » Do, 01 Feb 2007, 14:21

kannst mal ein foto von der servo machen ?
is das originale lenkgetriebe nur umgebaut worden oder ist das ein komplett anderes.
mfg Kurt
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Beitragvon haasa » Do, 01 Feb 2007, 15:08

Die Regelung in AT (Bundesland abhängig !!):

"normaler" Überrollbügel hinter den Sitzen (B- oder C-Säule): möglich aber eintragungspflichtig wenn nicht Serie. Somit auch typisierungspflichtig... also Gutachten erforderlich.

Überrollbügel auch vorne (A-Säule) und/oder Verbindung von A-Säule zu B-Säule: verboten. Ausnahme: der Lenker hat eine Motorsportlizenz. Eintragung in Fahrzeugpapiere: "Lenkung des Fahrzeuges nur von Personen mit Motorsportlizenz erlaubt". Gutachten ebenso erforderlich

Überrollbügel auch vorne (A-Säule) und/oder Verbindung von A-Säule zu B-Säule und an den Türen: verboten. Ausnahme: der Lenker hat eine Motorsportlizenz. Eintragung in Fahrzeugpapiere: "Lenkung des Fahrzeuges nur von Personen mit Motorsportlizenz VON UND ZU DER VERANSTALTUNG erlaubt". Gutachten ebenso erforderlich...
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Beitragvon mini4x4 » Do, 01 Feb 2007, 16:09

@ Roman:

Kannst du dir vorstellen, das in einem Land, wo ich ein anderes Lenkrad oder getönte Rückleuchten eintragen lassen muss, ein Überrollbügel nicht eintragungspflichtig wäre? Na, dann träum weiter!

@ Kurt:

Das ist ein anderes Lenkgetriebe, auf dem Lenkarm ist ein BMW-Emblem, ich weiss aber nicht, von welchem Typ und ob nur der Arm oder das ganze Lenkgetriebe von BMW stammt.
Vom alten 5er E34 das schaut ähnlich aus, aber ob es das ist, weiss ich nicht.

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Beitragvon peci » Do, 01 Feb 2007, 17:05

naja, also ich denke wenn der nicht fix verschweisst ist sondern evtl nur mit fluegelmuttern montiert ist koennte man argumentieren dass es sich hierbei um eine art gepaeck handelt. (dann sollten aber auch die gurten nciht drauf montiert sein).
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Beitragvon Parador » Do, 01 Feb 2007, 17:30

ja aber nen Rahmen zur Sicherung der Fahrgastzelle nur mit FLügelschrauben zu sichern is ja dann auch ein schritt zurück oder?
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Beitragvon green_tomato » Do, 01 Feb 2007, 17:31

naja, aber besser als gar nix is auch...
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