offroad4fun hat geschrieben:- wie du schon gesagt hast - schau zu allererst mal ob du mit der rechtschutzversicherung eine wertminderung oder sogar wandlung (kauf rückgängig machen) erreichen kannst ... wirst du aber nicht darauf stützen können, dass dich die werkstätte betrogen hat ... der werkstatt kann man da nichts anhängen.
Hallo Thomas, danke für die Tipps
Ich war inzwischen schon beim Anwalt, der mir von meiner Versicherung gestellt wird. Erst mal haben wir einen Brief an den Verkäufer geschrieben mit der Aufforderung, die Mängel zu beheben oder das Auto zurückzunehmen. Mal sehen... der Brief ist ja erst am letzten Montag raus.
Wertminderung oder Wandlung wäre schön, geht aber nicht, weil der Kauf von Privat war, also mit Gewährleistungsausschluß. Allerdings ist im Vertrag vereinbart, dass ich das Auto in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand bekomme, d.h. möglicherweise kann ich so den Vertrag für ungültig erklären.
Mein Anwalt meint, dass ich die Werkstätte sogar sehr gut drankriegen kann. Es gibt im ABGB das "Sachverständigenhaftungs-Gesetz", und ich bin überzeugt, dass er dem Verkäufer (die beiden kennen sich) ein Gefälligkeitsgutachten erstellt hat. Die Schäden am Auto können unmöglich in den letzten Wochen erst entstanden sein (ich habe die Suzi seit 15. April und bin erst 600 km gefahren). Stoßdämpfer, Radlager, Bremstrommeln... das alles geht nicht plötzlich in so kurzer Zeit dahin, das leuchtet sogar mir ein

Ich denke (und das sieht mein Anwalt auch so), dass ich gute Chancen habe, dass ein Sachverständiger vor Gericht das auch so sieht.
Naja, wir weden sehen... und wenn ich vor Gericht verliere, dann hab ich vielleicht bald eine extrem günstige Bastel-Suzi zu verkaufen...

Denn das Problem, dass ich sie mit meinem Einkommen derzeit nicht finanzieren kann, hab ich ja dann noch immer...
LG, Timi