harrys hat geschrieben:Ich hab jetzt schon eine Frage: Brauch man unbedingt einen originalen Motor (Vergaser statt Einspritzer) oder läuft sowas unter Zeitgenössischer Umbau?
Hallo harrys,
grundsätzlich wurde alles schon dazu gesagt, hier noch ein Ausschnitt aus dem Oldtimer-Anforderungskatalog vom TÜV:
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Motor
• Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.
Beispiele:
- Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren
- Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der Doppelnockenwellenmotor der späteren Modelle
- Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala), nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID
• Ausnahmen:
- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher Hersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu begutachten.
z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher Leistung
- Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder mindestens 20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem Basis-Motor-Typ)
• Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich. Offene Ansaugtrichter können nur dann akzeptiert werden, wenn derartige Teile bereits im Basisfahrzeug original verbaut wurden.
• Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn:
- es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder
- ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössischen Umbau zu führen
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Beim SJ413 gab es ja bekanntlich noch keine Einspritzer.
So wie ich das verstehe, ist aber der Umbau von Vergaser auf Einspritzer trotzdem nicht prinzipiell verboten, der Motor muss jedoch mindestens 30 Jahre alt sein. Dauert also noch 5 Jahre bis solche Motoren überhaupt existieren

Und generell ist jeder beliebige Motorumbau H-zulassungsfähig, sofern der Umbau mindestens 20 Jahre her ist (mit Nachweis).
Trotzdem würde ich alles dann zeitnah und vorab mit dem TÜV-Prüfer besprechen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.


harrys hat geschrieben:Und wenn ich sowas original brauche woher bekomme ich die Informationen was wirklich im Original verbaut wurde?
Suzuki schickt dir auf Anfrage ein CoC-Papier zu deiner Fahrgestellnummer, in dem die Original-Ausstattung drin steht, auch der verbaute Motortyp bei Auslieferung. Kostet leider ein wenig...

Grüße
Jörg