von Tueddelsuzi » Di, 10 Jun 2008, 16:15
ich hab da gestern noch a bisschen nach gegoogelt, und das gefunden:
§ 53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
unter Punkt 9: (9) 1Schlußleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler - ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlußleuchten - dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. 2Das gilt nicht für lichttechnische Einrichtungen, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.
also nicht an der heckklappe erlaubt.... leider... deswegen fragte ich, ob da schon mal nen tüvi über die lampen gesehen hat....
mfg mike
91er Einspritzer Samu, noch Ukat, 410er Kühlergrill, Golf2 Blackchrome Scheinwerfer, Conferr Federgehänge, Rancho Add a Leaf.