Ja klar will ich mehr
In der Schweiz ist das aber leider so eine Sache mit grösseren Reifen, Höherlegung usw. bei der MFK (tüv)...
Reifen dürfen max. 8% vom Original Abrollumfang abweichen
Höherlegung um mehr als 2,5 Prozent des Radstandes, oder mehr als 50 mm, erfordert immer eine Eignungserklärung des ursprünglichen Fahrzeugherstellers.
und Bodylift ist bei uns, soweit ich weiss, gar nicht zulässig
...ich bin noch am überlegen in welchem Zustand ich ihn prüfen lassen möchte um dann diese Veränderungen später zu machen
bei meinem Pickup habe ich auch OME, grössere Reifen und Bodylift drin...d.h. einfach alle 2 Jahre jeweils einen Tag vor und einer nach dem tüv in der Werkstatt