Für die Abnahme müsste ich wahrscheinlich ein Gutachten anfertigen lassen
was für ein Gutachten?
Für die Abnahme müsste ich wahrscheinlich ein Gutachten anfertigen lassen
Sand_und_Schnee hat geschrieben:Materialgutachten !
Aber wenn das alles zu aufwendig wird, bleibt es einfach, wie es ist.
Ist mir im Prinzip ziemlich egal.
Sand_und_Schnee hat geschrieben:Ja. Laut GTÜ Prüfer ist das Möglich. Dazu muss ich denen ein Baugleiches Exemplar überlassen.
Aber wenn das mehrere 100 € kostet, dann verzichte ich drauf.
das kostet wenn man das machen läßt, nicht mehrere 100€, sondern ein paar tausend....
und kann nur vom Hersteller gemacht werden.... nennt man dann E-Prüfzeichen....
Sand_und_Schnee hat geschrieben: was du meinst, ist die Einsatzzweck gebundene Betriebserlaubnis. .
Ein Materialgutachten ist lediglich die Mindestanforderung für eine Einzelabnahme.
Da wird lediglich überprüft, ob das Teil von der Konstrukionsweise her keine Gefährdung
dar stellt.
Ein E-Prüfzeichen gleicht einer Betriebserlaubnis die für den jeweiligen Verwendungszweck
ohne TÜV-Abnahme gültig ist
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen
Sand_und_Schnee hat geschrieben:Die Dinger bleiben dran. So oder so...
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