von Zimbo » Sa, 27 Feb 2010, 18:33
Es tut mir leid, aber ich muss mal Leichenfledderei betreiben und diesen alten Thread ausgraben...
Habe mir heute bei Suzuki auch genau die hier gezeigte Freigabe besorgt, da mein Samurai auf 205/75R15 unterwegs ist. Nun steht da zum Schluss ja, dass die Rad-/Reifenkombination nach §21 StVZO eintragungspflichtig ist. Muss ich damit jetzt doch nochmal zum Sachverständigen und danach zur Zulassungsstelle um die 205er in die Zulassungsbescheinigung zu übernehmen? Oder nehme ich einfach diese Freigabe von Suzuki mit und bei einer evtl. Prüfung stört sich keiner daran, dass da eine Eintragung nach §21 gefordert wird?
Etwas verwirrte Grüße,
André