von mfg41 » Mi, 16 Jul 2008, 13:59
Also, wenn Du z.B. bei Mayerosch die Reifen kaufst bekommst Du, wenn sich zwischenzeitlich nichts geändert hat, auf Anfrage ein Gutachten dazu. Da kommt die Fzg.-Nr. rein. Ist also nur für das eine Fahrzeug gültig. Dann kannst die Reifen draufmachen und fährst dann zum Tüv. Wenn Du die Reifen für den langen Radstand willst musst Du gucken, der Lastindex ist höher als beim kurzen. (steht in den Papieren).
mfg41