war wegen der selben thematik heut beim tüv. allerdings wegen 30er reifen auf ner 8,5 x 15 felge. das sagte der tüv-prüfer:
1. reifen auf die felgen kein problen
2. bemssung des abrollumfangs der 30er zu der originalgrösse:
- bis 3% abweichung kein problem, dann ohne tachoangleichung möglich, alle bisher vorhandenen eingetragenen reifengrössen bleiben erhalten
- abweichung von 3% - 8% tachoangleichung nötig, alle bisher eingetragenen reifenkombinationen werden gestrichen
- abweichung von mehr als 8% nur möglich mit neuen abgasgutachten, preis alleine für das abgasgutachten: 1000 euro
abweichung bei mir 7,8%! nun hab ich folgendes vor: tachoangleichung, dann beim boschdienst (nen bekannter von mir) per ausdruck bescheinigen lassen, dss die abweichung kleiner als 3% ist, so dass alle anderen reifengrössen nicht ausgetragen werden

. mal schaun, ob das funktioniert
