Und dennoch bin ich grundsätzlich im Recht ... das war ein echt linkes Ding!
nein !
ein kaufvertrag setzt 2 übereinstimmende willenserklärungen voraus. der verkäufer wollte verkaufen, du wolltest kaufen. fertig.
ausnahme: versteckte mängel. dabei musst du aber dem verkäufer nachweisen, dass er davon gewusst hat. schwierig.
ich verstehe dein problem nicht. schweiss die schweller und fertig. wenn das alles ist, prima!
in jedem fall hast du aus sicht des händlers ein bastlerfahrzeug gekauft. älter als 10 jahre..... evtl noch im kundenauftrag .... auf keimem fall vom händler gefahren, also auch kenntnisse über den zustand ....
so möhren gibts für 800.- als cabrio mit hardtop ( mobile.de stand 25.11.2009 ). wer mehr zahlt ist selbst schuld, sorry
buch das geschehene unter lehrgeld ab. schweiss die kiste zusammen und fertig.
vor gericht wirst du NICHT gewinnen.
grüsse. gerd
GASuki vitara bj 92 BiFuel ( Benzin/LPG )