Frage zu Führerschein EzuB

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Frage zu Führerschein EzuB

Beitragvon michi m. » Di, 30 Mär 2010, 23:10

Ich habe noch folgendes in Erinnerung.
Führerschein EzuB
Wenn ein Anhänger, der als schwerer Anhänger gilt, ein tatsächliches Gewicht von unter 750kg hat, gilt er für mich als EzuB Schein Inhaber als LEICHTER Anhänger.
Und damit kann ich auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen vom leichten Anhänger nutzen.
Ist das so?
Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
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Beitragvon yellowsuse » Di, 30 Mär 2010, 23:37

:?:
gilt bei euch bei unterschiedlichen anhänger gewichten ne unterschiedliche geschwindigkeit?
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

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Beitragvon michi m. » Di, 30 Mär 2010, 23:43

yellowsuse hat geschrieben::?:
gilt bei euch bei unterschiedlichen anhänger gewichten ne unterschiedliche geschwindigkeit?


Ja, einen leichten Anhänger darfst du auf Überlandstrassen und auf Schnellstrassen und auch auf Autobahnen schneller ziehen, als einen schweren Anhänger.

Stadt Freiland Autobahn

KFZ mit leichtem Anhänger

(max. 750 kg höchstzul. Gesamtgewicht) 50 100 100



KFZ mit schwerem Anhänger

(Kombination mit Führerschein B lenkbar) 50 80 100



KFZ mit schwerem Anhänger

(Kombination mit Führerschein B – E lenkbar) 50 70 80
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Beitragvon mark » Mi, 31 Mär 2010, 7:35

wenn er unter 750kg hzg bleibt, ist er ja sowieso ein leichter
warum sollte der dann als schwerer gelten?
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Beitragvon vitaraschinder » Mi, 31 Mär 2010, 8:11

Du hast einen schweren Anhänger mit zB. 1500 kg höchstzulässigen Gesamtgewicht. Leer hat der Anhänger zB. 400 kg.

Bei normalen B-Schein werden die höchstzulässigen Gesamtgewichte gerechnet.

Bei e zu B werden die tatsächlichen gewichte gerechnet.

Das heißt, daß du mit dem leeren schneller fahren darfst wenn du e zu B hast.
So habs ich noch in Erinnerung. ( Irrtümer vorbehalten )

Schöne Grüße
Klaus
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Beitragvon michi m. » Mi, 31 Mär 2010, 11:44

vitaraschinder hat geschrieben:Du hast einen schweren Anhänger mit zB. 1500 kg höchstzulässigen Gesamtgewicht. Leer hat der Anhänger zB. 400 kg.

Bei normalen B-Schein werden die höchstzulässigen Gesamtgewichte gerechnet.

Bei e zu B werden die tatsächlichen gewichte gerechnet.

Das heißt, daß du mit dem leeren schneller fahren darfst wenn du e zu B hast.
So habs ich noch in Erinnerung. ( Irrtümer vorbehalten )

Schöne Grüße
Klaus


Ja genau, so weiss ich das auch.
Aber wie kann ich das nachweisen?
Es geht um hier. Nämlich um eine meiner Meinung nach nicht korrekt kassierte Strafe:
http://gelaendewagen.at/phpbb2/viewtopic.php?t=8351
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Beitragvon DukeMaxl » Do, 01 Apr 2010, 12:14

hast beim öamtc scho nachgefragt?
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Beitragvon michi m. » Do, 01 Apr 2010, 14:27

DukeMaxl hat geschrieben:hast beim öamtc scho nachgefragt?


Gute Idee. Das mache ich.
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Beitragvon DukeMaxl » So, 04 Apr 2010, 7:57

michi m. hat geschrieben:
DukeMaxl hat geschrieben:hast beim öamtc scho nachgefragt?


Gute Idee. Das mache ich.


und?
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Beitragvon offroad4fun » So, 04 Apr 2010, 9:37

also das wär mir neu ...

ich hab damals ja den ezub machen müssen, weils sich bei meinem neuen pu nicht mehr ausgegangen ist mit dem hzulgesgew.
-> ich durfte aber vorher mit dem alten PU schneller fahren (insgesamt unter 3,5), als mit dem neuen
hab mich damals extra erkundigt, weil ich einfachnicht glauben wollte, dass ich mit der alten klapperkiste, schneller fahren durfte, als mit einem neuen, eigentlich viel besseren und sichereren pickup ... aber so wurde es mir erklärt ... gerechnet wurde aber bei beiden immer mit den hzulgesgew. auch beim e zu b ...

kann es sein, dass das mit dem tatsächlichen gewicht erst bei Ezu C gilt?
(was ICH mich halt ERINNERN kann)

aber - würd mich natürlich freuen, wenn du recht hättest.
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