Warum fahren so wenig von Euch Wettbewerbe?

Alles andere ....

Beitragvon DukeMaxl » Do, 11 Jun 2009, 20:43

rocco hat geschrieben:Zum Transportproblem:

Eine Suzi passt locker auf einen Pritschenwagen.
Damit bleibt man auch unter 3,5t (falls man nur B Schein hat).
Aber das beste ist das man normal Tempo fahren darf.
(also z.B 130 auf der AB statt mit schwerem Hänger nur 80 in Ö)

Solche Transporter kann man auch übers Wochenende ausleihen wenn man jemanden kennt.
Z.B. haben viele Gewerbebetriebe sowas.
Nur nicht sagen das man damit ein Auto transportiert, sonst werden die stutzig :wink:


aber man darf mit b net mehr als 750kg anhänger ziehen, da is egal ob ma 3,5t überschreitet oder net. sonst brauchst b zu e. und mit der suzi hast scho mal ca. 1t also gehts ich des net aus.
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Beitragvon Offroad Events » Do, 11 Jun 2009, 20:49

Du musst zwischen Deutschland und Ösistan unterscheiden !
Der deutsche Kinderführerschein (Kl.B) darf 750kg Anhänger und Anhänger bis zum max zGG = Leergewicht Zugfahrzeug bis max 3,5t zGG des gesamten Zuges ziehen. Dabei ist es egal als was das Zugfahrzeug zugelassen ist.
Z.B. Zugfahrzeug Leergwicht 1500kg, max Gesamtgewicht 2000kg + Anhänger zGG 1500kg geht mit B ohne E.
Bin ich froh ALLE Scheine, noch dazu den alten 2er, zu haben 8) sozusagen die Gnade der frühen Geburt
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Beitragvon Fuchs » Do, 11 Jun 2009, 20:57

Offroad Events hat geschrieben:Du musst zwischen Deutschland und Ösistan unterscheiden !
Der deutsche Kinderführerschein (Kl.B) darf 750kg Anhänger und Anhänger bis zum max zGG = Leergewicht Zugfahrzeug bis max 3,5t zGG des gesamten Zuges ziehen. Dabei ist es egal als was das Zugfahrzeug zugelassen ist.
Z.B. Zugfahrzeug Leergwicht 1500kg, max Gesamtgewicht 2000kg + Anhänger zGG 1500kg geht mit B ohne E.
Bin ich froh ALLE Scheine, noch dazu den alten 2er, zu haben 8) sozusagen die Gnade der frühen Geburt


Das wissen die wenigsten. Wenn also ein Zugfahrzeug 2,51to zGG hat, darf man mit B ohne BE keinen unbeladenen 1000kg Anhänger ziehen. Umgedreht darf man mit BE auch einen 3to Anhänger an einen Jimny hängen, solange das tatsächliche Anhängergewicht die Anhängelast von 1300kg nicht überschreitet.
Ich hätte gern den Klasse 3 Führerschein gemacht.
Im Falle eines Falles hoffe ich, dass ich das grüne männchen durch starken Zahlenhagel irgendwie verwirren kann und ungeschoren davon komme. Mein Jimny ist genau 19kg zu leicht für den Anhänger. BE ist ja schließlich auch schon beantragt... :roll: 8)



Gruß
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Beitragvon Offroad Events » Do, 11 Jun 2009, 21:09

Fuchs hat geschrieben:Wenn also ein Zugfahrzeug 2,51to zGG hat, darf man mit B ohne BE keinen unbeladenen 1000kg Anhänger ziehen.


Beladen oder nicht spielt beim Führerschein KEINE Rolle, da zählt das ZULÄSSIGE GESAMTGEWICHT des Anhängers und das eingetragene Leergewichts des Zugfahrzeugs. Bei der zul. Anhängelast laut Fzg Papieren zählt aber wiederrum nur das was tatsächlich hinten dran hängt, abzüglich der Stützlast. Das hat aber nichts mit dem FS zu tun.
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Beitragvon Fuchs » Do, 11 Jun 2009, 21:18

Also darf man als Füherscheinabsolut mit allen Klassen keinen leicht beladenen 1500kg Anhänger hinter einen SJ (oder ein beliebiges anderes Fahrzeug mit weniger als 1,5to Anhängelast) hängen? Das wär mir neu...

Der Führerschein reicht im o.g. Beispiel ja aus, weil BE ja vorhanden ist.




Wirrer Gruß
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Beitragvon Robert Grotz » Do, 11 Jun 2009, 21:24

...dann wird halt auf eigener Achse gefahren und die Kiste ganz gelassen.
Soo schwer isses ja net.
Würde mich freuen ein paar von Euch in Zukunft im Rundkurs oder ind den Sektionen zu sehen.
Egal ob mit oder ohne Hängerführerschwein.

Zumindest seit Ihr dann weiter wie die, die sich noch Gedanken machen ob 30iger oder 33iger und dann erst nix machen, da die Kiste ja kaputt gehen könnte.

Du bist was Du tust, und nicht das was Du sagst.
Nur mit Taten bleibt man in Erinnerung, das Blabla ist schnell vergessen.
Liebe Grüße Robert
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Beitragvon Fuchs » Do, 11 Jun 2009, 21:53

Wahre Worte!


Also meine Ausreden sind Zeit und Geld... :oops: :evil:
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Beitragvon dominik » Do, 11 Jun 2009, 21:57

Robert Grotz hat geschrieben:Du bist was Du tust, und nicht das was Du sagst.
Nur mit Taten bleibt man in Erinnerung, das Blabla ist schnell vergessen.


::held:: wahre worte ;)
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Beitragvon Offroad Events » Do, 11 Jun 2009, 22:07

Fuchs hat geschrieben:Also darf man als Füherscheinabsolut mit allen Klassen keinen leicht beladenen 1500kg Anhänger hinter einen SJ (oder ein beliebiges anderes Fahrzeug mit weniger als 1,5to Anhängelast) hängen? Das wär mir neu...

Der Führerschein reicht im o.g. Beispiel ja aus, weil BE ja vorhanden ist.




Wirrer Gruß


Ja nee, mit BE darfst du bis zur zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs alles dranhängen, auch wenn der Hänger schwerer sein DÜRFTE zählt nur das TATSÄCHLICHE Gewicht. Du kannst also einen leeren 3.5t Anhänger hinter den SJ klemmen wenn du möchtest, bei Kl. B wäre allerdings nur ein 1 Tonner (Leergewicht SJ) möglich.
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Beitragvon Bene90 » Do, 11 Jun 2009, 22:11

Offroad Events hat geschrieben:Ja nee, mit BE darfst du bis zur zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs alles dranhängen, auch wenn der Hänger schwerer sein DÜRFTE zählt nur das TATSÄCHLICHE Gewicht. Du kannst also einen leeren 3.5t Anhänger hinter den SJ klemmen wenn du möchtest, bei Kl. B wäre allerdings nur ein 1 Tonner (Leergewicht SJ) möglich.


Genauso hab ich das auch gelernt!
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