Hubraumkiller hat geschrieben:Also zu dem tüv muss ich auch mal schaun!!
Bei mir geht der schon mit dem schraubenzieher auf den unterboden los....
und jedes mal war des beten umsonst!! der findet immer ein loch!! zumindest macht er immer eins
ich hätte für hinten noch a GFK teil rumliegen!! war bei meinem Schlachter eingebaut

mfg
Bastian
Mit dem Schraubendreher zu bohren ist absolut unzulässig und verboten.
Ausgenommen, es besteht ein begründeter Verdacht.
Klopfen mit einem Gummihammer zum Beispiel, das ist erlaubt. Und wenn es da dumpf klingt, kommt der Schraubenzieher zum Einsatz.
Bedenke, mit jedem Bohren vom Schraubenzieher macht der Kerl das Blech blank.
Und du hast garantiert binnen ein paar Tagen deine nächste Rostwucherung.
Ich würde den Prüfer wechseln und einen kompetenten Prüfer suchen.
Aus dem Grund bin ich bei solchen Aktionen auch immer dabei und schaue ganz genau, was der Mensch da macht..........................