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Frontschutzbügel Samurai

Verfasst:
Do, 31 Okt 2024, 11:04
von rudip
Biete einen Frontschutzbügel/Rammschutz für einen Samurai an. Ich bekomme diesen nicht eingetragen.
Der Bügel ist mittlerweile matt schwarz lackiert, BE dabei, die Nummer am Bügel (Aufkleber) fehlt. Es gibt auch eine Halterung, die müsste aber neu geschweißt werden.
Preis verhandelbar, aufgrund der Größe kein Versand. Steht in 57334 NRW/Hessen.


Re: Frontschutzbügel Samurai

Verfasst:
Do, 31 Okt 2024, 14:05
von sebbo
hab zwar kein interesse an dem bügel, würde mich aber interessieren welche prüfstelle dir mit welcher begründung das ein deinem fahrzeug welchen baujahres nicht eintragen will
Re: Frontschutzbügel Samurai

Verfasst:
Do, 31 Okt 2024, 17:02
von rudip
Dekra. Grund seit 2001/2002 sind alle BE und Gutachten erloschen. Ich habe nur eine KFZ Brief. Wäre der früher eingetragen worden, dann wäre das ok. So nicht. Fahrzeug ist auch seit 10-12 Jahren abgemeldet.
Re: Frontschutzbügel Samurai

Verfasst:
Di, 05 Nov 2024, 15:56
von rudip
Werde den Bügel erstmal behalten. Laut verschiedenen Seiten auch zum Thema Bußgelder sollte der mit der originalen BE zu fahren sein. Eintrag nicht notwendig. Das hat mir jetzt auch ein anderer TÜV Prüfer so erklärt.
Re: Frontschutzbügel Samurai

Verfasst:
Mi, 06 Nov 2024, 14:48
von muzmuzadi
So ist auch mein Wissensstand, die ABE ist nach wie vor gültig.
Re: Frontschutzbügel Samurai

Verfasst:
Do, 07 Nov 2024, 22:05
von bedfordfreak
Guten Abend
Wenn in der Betriebserlaubnis nicht drinn steht, daß der Bügel eingetragen werden muss dann kannst so fahren.
Also genau lesen was da drinn steht und dann hier berichten.
Gruß
Bernhard
Re: Frontschutzbügel Samurai

Verfasst:
Fr, 08 Nov 2024, 0:08
von 444
Hallo zusammen,
die Bescheinigung (=ABE) ist hier im Forum verlinkt:
viewtopic.php?f=22&t=39789Darin steht ausdrücklich, dass eine Eintragung nicht erforderlich ist, wenn die Papiere mitgeführt werden.
…so würde ich persönlich bei Bedarf argumentieren

Re: Frontschutzbügel Samurai

Verfasst:
So, 17 Nov 2024, 19:48
von rudip
Es wird darin aufgeführt, dass eine Prüfung des Anbaus für nicht erforderlich erachtet wird. Außerdem, dass er den (damals) gültigen Richtlinien und Anweisungen der StVZO entspricht.