mfg41 hat geschrieben:@ audischrauber69
darum geht es ja gerade. für die alten frontschutzbügel (z.b. mefro) gibt es eine abe, welche immer noch gültigkeit besitzt. damit fallen sie unter bestandschutz und es muss auch nichts eingetragen werden.
mfg41
Das sieht aber scheinbar jeder Prüfer ein wenig anders. War im Frühjahr wegen Schutzbügel/Stoßstange bei diversen Prüfern von TÜV und Dekra. Dabei gabs übereinstimmend die Aussage, dass zwar keiner meckert über meinen Bügel mit ABE, es aber keinesfalls einen verbindlichen Bestandschutz gibt. Die Zeit ist vorüber. Wenn der Bügel eingetragen ist, gibts keine Probleme. Aber jetzt noch eintragen anhand der ABE wollte keiner mehr.
In letzter Zeit bin ich viel in Landrover-Foren unterwegs und da gibts wieder andere Meinungen und wiedergegebene Aussagen von Prüfern dazu...
Die Auslegung der Rechtslage ist also scheinbar nicht so einfach und für uns vorteilhaft wie wir es gerne hätten.
Nichts desto Rotz:
Für den Bügel von Mefro (quasi das Original) solltest du eine ABE auftreiben können (Mefro selbst verteilt keine mehr, zumindest nicht auf meine Nachfrage hin) und die ggf. bei der HU vorlegen können. Wollte bei mir aber noch nie ein Prüfer im Rahmen der HU sehen...
Grüße!
André