Vollschalensitze -> Welche Verstellbarkeit ist Pflicht?

Hier kommen alle Technik Fragen und Probleme rein!
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Beitragvon Norbert » So, 31 Jan 2010, 13:34

Baloo hat geschrieben:hab ich auch ( Starr verschraubt)
...


Hi Baloo,

das ist natürlich auch ne gute Idee. Noch habe ich die Vollschalen nicht (ich will die günstig haben).

Wenn ich die nicht kriege, dann verschraube ich meine Recaro-Normalsitze (aus nem Granada) auch starr. Die Sitzschienen vom Granada sind extrem windig. Mich wundert's eh, dass die noch nicht gebrochen sind.

Viele Grüße,

Norbert
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Beitragvon skitty » So, 31 Jan 2010, 15:16

Ist ja schön und gut was auf Wikipedia steht. Die Realität schaut aber oft anders aus.

Fahr zu deinem Tüv und frag dem Prüfer zu dem du später gehen wirst, was er dir einträgt und was nicht. Damit hast du die besten Chancen, dass du das Zeug nicht alles wieder rausreissen musst. Den wirds nämlich nicht sehr freuen, wenn du beim Prüftermin mit einem Wikipedia-Zitat angetanzt kommst.
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Beitragvon Baloo » So, 31 Jan 2010, 18:03

skitty hat geschrieben:Ist ja schön und gut was auf Wikipedia steht. Die Realität schaut aber oft anders aus.

Fahr zu deinem Tüv und frag dem Prüfer zu dem du später gehen wirst, was er dir einträgt und was nicht. Damit hast du die besten Chancen, dass du das Zeug nicht alles wieder rausreissen musst. Den wirds nämlich nicht sehr freuen, wenn du beim Prüftermin mit einem Wikipedia-Zitat angetanzt kommst.


Hey Skitty.... Recht hast Du.....
aber hatte ich schon geschrieben auf Seite 1

Wikipedia....
das gleiche Problem hatte ich auch....
aber geh doch mal zu einem TÃœV Menschen Deines Vertrauens und frag den.....
Denn das ist ja nur eine Richtlinie die auch Ausnahmen zuläßt.....
(Sagt mein TÃœV Mann)
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Beitragvon DLS-SAMURAI » So, 31 Jan 2010, 22:24

Hy Habe bei meinem Samu Vollschalensitze verbaut, 2 sitzer war bei mir sowieso Klar wegen dem Käfig.

Der Tüv Prüfer hat gesagt wenn sie Richtig und Sauber verbaut sind Brauch ich sie NICHT eintragen.

Allerdings hatte ich sie einfach mit Winkeleisen an die Karosse geschraubt und dies hat ihm nicht gefallen, Er meinte sie Müssen zum Lenkrad hin Verstellbar sein dass wenn mal was ist auch ein kleinerer Mensch wie er an die Pedale kommt!!.

Ich bin 1,94m Gross und der Prüfer war vll. 1,60m er ist bei mir nicht an die Pedale Bzw. ans Lenkrad Gekommen :lol:

War ja auch schon witzig wie er Eingestiegen ist ohne Trittbretter bei nem Spoa mit Bodylift und Wranglerfedern und Längeren Schäkeln :aiwebs_014 :aiwebs_014 :aiwebs_014

Mfg Jan
ES SIND DIE SCHMUTZIGEN JUNGS DIE HERZEN BRECHEN.
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Beitragvon Gerd.HD » So, 31 Jan 2010, 23:20

nabend, hab jetzt keinen bock mein post dazu rauszugraben ... such selbst !!
hängt vom baujahr ab. bis zu einem gewissen baujahr kannst du machen was du willst. danach ist e-kennzeichnung und/oder eintragung pflicht.

bei meinem 91er vitara ist alles zugelassen. mit 2 sitzen eingetragen sowieso. da meines wissens alle alten susis als 2 oder 4 sitzer eingetragen sind brauchst du nur eine längsverstellung.
grüsse. gerd

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Beitragvon Norbert » Mo, 01 Feb 2010, 19:36

Gerd.HD hat geschrieben:....
hängt vom baujahr ab. bis zu einem gewissen baujahr kannst du machen was du willst. danach ist e-kennzeichnung und/oder eintragung pflicht.

...da meines wissens alle alten susis als 2 oder 4 sitzer eingetragen sind brauchst du nur eine längsverstellung.


Halle Zusammen, hallo Gerd,

vielen Dank für die Antworten. Dein Post hatte ich schon gelesen beim Suchen. Ich glaube ab BJ96 hattest Du beschrieben, dass die Eintragungspflicht besteht.

Ich befürchte, dass ich beim Fahrersitz um eine Längsverstellung nicht herumkommen werde. Beifahrersitz ist ja beim alten SJ auch nicht längsverstellbar.

Viele Grüße,

Norbert
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Beitragvon Gerd.HD » Di, 02 Feb 2010, 0:45

gut ! wenn du mein post gefunden hast: nutze den link zum tüv und druck dir das ganze aus. einfach ins auto legen und feddisch 8)
grüsse. gerd

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Beitragvon yellowsuse » Di, 02 Feb 2010, 17:23

Gerd.HD hat geschrieben:....
hängt vom baujahr ab. bis zu einem gewissen baujahr kannst du machen was du willst. danach ist e-kennzeichnung und/oder eintragung pflicht.

...da meines wissens alle alten susis als 2 oder 4 sitzer eingetragen sind brauchst du nur eine längsverstellung.


ich hab dein post nicht gelesen!
das mit dem bis baujahr 96 bezieht sich aber auf verstellbare sitze!
tüv hat geschrieben:Sitze

Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder „stylisch“ aussehen, sondern auch der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen).

http://www.tuv.com/de/innenraum.html
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

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