kurt (eljot ) hat geschrieben:ahcja
ich denk mal das der verkaufer mist erzählt hat , normalerweise muss in deutschland fast alles eingetragen werden , bei ner AHk wird sogar recht pingelig draufgeschaut ( kabel , unterbodenschutz vorherentfernt usw)
mfg kurt

Der Verkäufer hatte Recht.
Anbei ein Auszug aus folgender
SeiteInformationen zu Recht und Behörden hat geschrieben:Anmeldung Anhängekupplung
Eine Anhängekupplung muss im Typenschein bzw. in der Einzelgenehmigung eingetragen sein.
Die Eintragung einer Anhängevorrichtung ist nicht notwendig, wenn
-diese Marke und Type bereits im Typenschein bzw. in der Einzelgenehmigung eingetragen ist oder
-der Zulassungsbesitzer oder die Zulassungsbesitzerin über den Nachweis verfügt, dass für diese Anhängekupplung eine Genehmigung nach EG-Richtlinie 94/20 vorliegt, aus der hervorgeht, dass diese Anhängekupplung für das in Frage kommende Fahrzeug geeignet erklärt wurde.
Hinweis: Den Nachweis für die Genehmigung nach der EG-Richtlinie und die Beschreibung der Anhängevorrichtung erhalten Sie beim Kauf einer genehmigten Kupplung.
Achtung:
Der Nachweis für die Genehmigung muss von dem Zulassungsbesitzer oder der Zulassungsbesitzerin immer mitgeführt werden.
Eintragung der Anhängevorrichtung in den Typenschein oder in die Einzelgenehmigung
Entspricht die Marke/Type der montierten Anhängevorrichtung nicht jener im Typenschein bzw. der Einzelgenehmigung und/oder es liegt kein Nachweis über eine Genehmigung nach der EG-Richtlinie 94/20 vor, muss diese durch die zuständige Behörde typengenehmigt werden.
Achtung:
An Fahrzeugen, die nach dem 8. September 1999 genehmigt wurden, dürfen nur EG-genehmigte Anhängevorrichtungen montiert werden.
Mein Galaxy wurde mit abnehmbarer Anhängervorrichtung ausgeliefert und von der Werkstatt angemeldet. Da ist die Vorrichtung auch nicht mehr eingetragen. Das einzige was in den Papieren eingetragen ist, ist die max. Anhängelast und Stützlast.
Übrigens ist dies ein EU-Recht also für alle Länder der EU gültig.
M.f.G.