Schroth Gurten

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Beitragvon Oldbeck » Mi, 04 Mai 2011, 17:26

Hey,
hatte bei mir in meine Suzi damals feste H-Gurte montiert. Bei den Teilen von Schroth war ne ABE dabei wo auch unsere Wagen drin standen. Wenn du die hast dann sind die auch für uns zugelassen und du kannst die 3 Punkt Gurte rauswerfen.
Ich würde sagen das mit der Rücksitzbank hängt davon ab wo du die Schrothgurte festmachst. Bei mir waren die damals an den Schrauben für die Hinteren Beckengurte festgemacht. Daher ging die Führung wohl oder übel einmal quer hinten durch, ich hab dann die Rücksitzbank entfernt.
Ich schau mal ob ich die ABEs noch finde und schreib aml rein was da drin steht.
Mattes
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Beitragvon Dust » Mi, 04 Mai 2011, 18:27

Könntest du auch die ABE einscannen und hochladen und in das Forum Gutachten reinstellen? Dies wäre echt Spitze!

Grüße
Dust
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Beitragvon muzmuzadi » Mi, 04 Mai 2011, 18:58

Die ABEs gelten wohl nur für den Van, nicht fürs Cabrio. Ich hätte gedacht das war so.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon Oldbeck » Mi, 04 Mai 2011, 21:50

So hab ma bisschen gesucht und auch gefunden.
Das Heftchen ist eine ABG für den Gurttyp: Rallye 3/3J und muss im Auto mitgeführt werden.
Das Ding ist gültig für die Fahrzeuge:
->Suzuki (J)
->Santana
->Maguar Suzuki (H)
und zwar für den Samurai.

Es darf der Endgurt an der C-Säule befestigt werden (falls vorhanden), ansonsten wohl hinten wo die Beckengurte festgemacht werden, fand mein TÜVer bei der HU ok.
Desweiteren darf die Beckengurtverankerung nicht mit Seriensitzen kombiniert werden.

Auflagen:
-> Dein Sitz muss eine Durchführung bzw. nicht integrierte Kopfstützen aufweisen; ist im Suzuki ja gegeben
->Befestigung: an C-Säule obere und äusserer Verankerungspunkt des Sitzplatzes hinter dem Sitz mit dem Gurt, nur bei Fzg mit Stahldach,
bzw.
-> Befestigung an den Verankerungspunkten der Beckengurte für den Rücksitz

und noch was wichtiges das alles gilt nur für den kurzen Samurai.
Gibt auch ne Freigabe für die Vitara: 5 Tür, Et und TA allerdings müssen dort andere Auflagen erfüllt werden.

Hoffe habe jetzt sämtliche Klarheiten beseitigt :wink: :wink:

Gruss Mattes

Ps mit einscannen weiss ich nich ob ich das Darf wegen Urheberrecht.
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Beitragvon Dust » Do, 05 Mai 2011, 7:57

Wenn es jetzt noch eine Beschreibung geben würde wo die C bzw. D Punkte sein sollen wäre mir schon wider ein bischen mehr geholfen?
Kann es sein, dass die D Punkte dort sind im hinteren Bodenraum wo die Sitze draufgeschraubt waren?

Grüße
Dust
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Beitragvon Oldbeck » Do, 05 Mai 2011, 9:16

Nein, die D Punkte sind die Befestigungen der Beckengurte für die Rücksitzbank. Den Punkt C hast du im Cabrio nicht. Das wäre an der C-Säule.
Mattes
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Beitragvon Dust » Do, 05 Mai 2011, 9:28

Vielen Dank, das reicht mir ja schon um die H-Gurte zu befestigen :)

Gruß Dustin
Dust
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