Scheint wirklich gewürfelt zu werden...
Also, nochmal: Wird, ohne Abnahme, die Art des Fahrzeuges geändert, erlischt die BE des Fahrzeuges!
Änderungen können z.B. sein: Umbau auf Cabrio, Wohnmobil bzw anders herum!
Ob die klassifizierung im Fahrzeugschein schon seit jeher falsch ist oder im Laufe der Zeit geändert wurde (auch durch Fahrzeugumbau), ist erstmal unerheblich!
Allerdings sollte die passende Eintragung problemlos von statten gehen!
Ich werde demnächst auch mein Cabrio zum Van umbauen und da hat die Vorabsprache mit meinem Prüfer keinerlei Probleme ergeben...
Besser drum kümmern!!! Weil, wenns mal auffällt, dann meist in einer extrem unschönen Situation...
Gruß,
Andreas