Das Fazit aus der regen Diskusion war,
das das E Kennzeichen allein auf dem Scheinwerfer ohne zugehöriges Gutachten nichts nützt und dadurch einen Eintragung vom TÜV abgelehnt werden kann.
Das E Kennzeichen allein heist erstmal nur, das es am Fahrzeug verbaut werden darf, aber noch lange nicht in welcher Funktion, dazu müsste noch eine längere Buchstaben und Zahlenkombination auf dem Scheinwerfer stehen.
Als was dein Scheinwerfer geprüft und abgenommen wurde, geht letztendlich aus dem zu jedem E-Zeichen gehörigen Gutachten hervor, wenn es blöd läuft hat der zum Beispiel nur ne Zulassung als Arbeitsscheinwerfer.
Und dieses Gutachten muss der Hersteller vorlegen können !!!
+++ ENDE +++