Wer sagt sowas?
Rechtlich betrachtet gibt´s keinen Paragraphen, der das nicht erlaubt.
Technisch betrachtet ist im Bereich von "normalen" Fahrzeugen, sprich Fahrzeuge mit einer selbsttragenden Karosserie und auch bei den Karosserien von Fahrzeugen, die einen Rahmen haben davon abzuraten, es ist aber dennoch möglich. Die Problematik mit dem Verwerfen bzw. Verziehen der Bleche wurde ja schon ausreichend besprochen, da geh ich jetzt nicht weiter drauf ein.
Den Rahmen zu Verzinken stellt technisch kein Problem dar, bei Wandstärken von min. 4 mm und durch die Formgebung des Rahmens ist hier ein Verzug nahezu unmöglich.
Die Temperaturen beim Tauchbadverzinken liegen im Bereich von 450° Celsius, da tritt noch keine Gefügeveränderung ein.
Das einzig kritische sind evtl. Rahmen von Unfallfahrzeugen. Wenn diese Rahmen durch einen starken Anstoß verspannt (nicht verformt!) sind, können sich diese Spannungen im Tauchbad lösen, was dann zu einem Verzug des Rahmens führen kann. Hier ist die Ursache aber nicht das Verzinken, sondern der Unfall !!! Aber durch solche Sachen entstehen die Geschichten von verzogenem Rahmen durch´s Verzinken.
Ich hoffe, ich konnte ein paar Klarheiten beseitigen und Gerüchte aus der Welt schaffen.
Andi