zusatzscheinwerfer als rückfahrleuchte

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zusatzscheinwerfer als rückfahrleuchte

Beitragvon Fabi » Mo, 10 Dez 2007, 22:48

hi!
Kann mir jemand sagen, worauf man achten muss wenn man nen zusatzscheinwerfer als rückfahrleuchte benutzt?
was sagt da der tüv dazu? sollte man da nen extra-schalter nehmen oder einfach mit an die normalen rückfahrleuchten klemmen?

Gruß Fabi
hmmmmm.... donuts.....
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Beitragvon Marlo » Mo, 10 Dez 2007, 22:50

glaube als Zusatzrückfahrleuchte sind Nebelscheinwerfer erlaubt...
ansonsten schließ den einzeln an und deklarier ihn als Arbeitsscheinwerfer! Da biste auf jedenfall auffer sicheren Seite!
"Das kannste schon so machen, aber dann isses halt kacke..."
Offroad Events hat geschrieben:Bitte, bitte leg sofort das Werkzeug und die Autoschlüssel weit weit weg und lang beides NIE WIEDER an !
Ich hab das Gefühl du trainierst ernsthaft für den Darwin Award 2010 :roll:
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Beitragvon Offroadfloh » Mo, 10 Dez 2007, 22:54

Moin, ich habe bei mir nur einen Nebelscheinwerfer als Rückfahrlicht, der TÜV hat dazu nix gesagt und bei den LKW's hängen die auch immer hinten am Auflieger. Gibt auf jeden Fall sehr gutes Licht.

Gruß usw
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Beitragvon yellowsuse » Mo, 10 Dez 2007, 23:49

lkw´s haben sowieso andere bestimmungen beim licht deshalb kannste danach nich gehen! :wink:
aber geht und wird auch keiner was zusagen solange sie nach unten gerichtet sind und nicht zu überdimensioniert! weil wenn du damit ein blendest bist du der wieder der angepisste weil gebrauch von nebellampen etc ist klar geregelt und sollte was passieren dann wird da auch durch gegriffen!
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

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Beitragvon OGGY » Mo, 10 Dez 2007, 23:56

ich habe 2 arbeitsscheinwerfer nach hinten sind leicht nach unten und zur zeite gerichtet,sind separat geschaltet und bislang hat keiner was gesagt
Schraubst du noch, oder fährt er schon?
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Beitragvon NO nAME » Di, 11 Dez 2007, 13:25

hallo ich habe mir bei hella 2 arbeitsscheinwerfer bestellt und hinten angeschraubt un sie so geschaltet mit ruckgang und ich kann sie mit einen schalter anmachen
Ich Bastle fur mein Leben gern
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Re: zusatzscheinwerfer als rückfahrleuchte

Beitragvon muzmuzadi » Di, 11 Dez 2007, 17:03

Fabi hat geschrieben:oder einfach mit an die normalen rückfahrleuchten klemmen?


Das solltest Du nicht machen, da der Schalter am Getriebe nicht für die Stromstärken ausgelegt ist. Das sollte über ein Relais geschalten werden.

Nimm kleine Scheinwerfer und es wird sich bestimmt niemand dran stören.
Was genau erlaubt ist weis ich auch nicht.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon Buck » Di, 11 Dez 2007, 17:10

Mein Lieblingslink. :D
http://www.dekra.de/live/mediendatenban ... ce5ecb.pdf

Zitat:
Vorhandensein: vorgeschrieben; nach StVZO ab EZ 1.1.87
Anzahl: ein bis vier
in der Breite: keine besondere Vorschrift
in der Höhe: 250...1200 mm
elektr. Schaltung: Funktion nur bei eingelegtem Rückwärtsgang
Sonstiges:
Zusätzlich zu den (1 oder 2) nach ECE-R 23
genehmigten Rückfahrscheinwerfern (AR)
dürfen an Kfz der Klassen N2, N3, M2, M3 ein
oder zwei nach ECE-R 19 genehmigte
Nebelscheinwerfer (B) für weißes Licht als
zusätzliche Rückfahrscheinwerfer angebaut
sein.
Grüße Buck
WWW.PICKUPFREUN.DE
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Beitragvon muzmuzadi » Di, 11 Dez 2007, 21:49

Wir haben M1 Fahrzeuge d. h. legal wäre es nicht....
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon Fabi » Di, 11 Dez 2007, 22:19

och... :(
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