Höherlegung

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Höherlegung

Beitragvon VITARIX » Sa, 20 Mär 2010, 18:30

Zufällig habe ich bei einem Landwirt in der Scheune einen noch recht gut erhaltenen Vitara Bj. 90 "gefunden".
Meinen jetzigen werde ich dann wohl im Sommer verkaufen und den "Neuen" aufbauen.
So, nun zu meiner Frage:
Den Neuen möchte ich gerne höherlegen aber nicht die Zulassung für die AHK verlieren.
Kann mir einer helfen wie hoch ich darf ??
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Beitragvon OGGY » Sa, 20 Mär 2010, 19:21

ich würd nen 50mm fahrwerk und nen 80mm bodylift nehmen,so fährt nen bekannter rum und der darf noch ahk haben
Schraubst du noch, oder fährt er schon?
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Beitragvon 3 Takter » Sa, 20 Mär 2010, 21:18

Laut Gesetzgeber ist das so geregelt

Abstand Kupplungsmitte-Fahrbahn bei zul. Gesamtgewicht

min: 350mm

max: 420mm
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Beitragvon muzmuzadi » Sa, 20 Mär 2010, 21:23

Es gibt so Sachen, das macht man einfach und fertig. Niemand mit der Nase drauf stoßen und es wird keiner merken weil es niemand interessiert. :wink: :wink:


Aber es gibt auch FW da steht im Gutachten dabei das die AHK nicht mehr geht.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon 3 Takter » Sa, 20 Mär 2010, 21:27

Du kannst ja die AHK auch abschrauben wenn du zum Eintragen fährst.

Was einer nicht sieht...........
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Beitragvon VITARIX » So, 21 Mär 2010, 11:09

3 Takter hat geschrieben:Du kannst ja die AHK auch abschrauben wenn du zum Eintragen fährst.

Was einer nicht sieht...........


:lol: :lol:
Na dann mach ich aber lieber mit Abnahme.
Die Freunde mit Blinklicht auf dem Dach lieben mich sowieso schon.
Mußte in den letzten 2 Wochen schon 2mal mit dem Hänger voll Holz auf die Waage.
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Beitragvon sammy1600 » So, 21 Mär 2010, 11:10

muzmuzadi hat geschrieben:
Aber es gibt auch FW da steht im Gutachten dabei das die AHK nicht mehr geht.


Gibt es nicht mehr! Das eine Gutachten wo das drin stand ist erweitert worden!
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Beitragvon 3 Takter » So, 21 Mär 2010, 14:08

VITARIX hat geschrieben:
3 Takter hat geschrieben:Du kannst ja die AHK auch abschrauben wenn du zum Eintragen fährst.

Was einer nicht sieht...........


:lol: :lol:

Mußte in den letzten 2 Wochen schon 2mal mit dem Hänger voll Holz auf die Waage.




Aber bestimmt nicht wegen der Höhe deiner AHK :lol:
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