Ich möchte morgen mein gebraucht gekauftes Auto anmelden, auf dem Fahrzeugschein steht HU und AU bis Dezember 2011.
Reicht der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief als Nachweis, oder muss ich wirklich auch den HU-Bericht und AU-Bericht vorlegen? Weil diese beiden Dokumente sind leider im Fahrzeug, dass noch beim Händler (70Km) entfernt steht.