Vitara V6 hat geschrieben:Nein. Das steht so nirgends....
Wenn, dann bitte ein Quellenangabe im Gesetz bzw. einer Verordnung!
Mein TÜV-Ing. hat mir bei einer schon etwas zurückliegenden HU erklärt:
Nicht die Art der Schaltung ist hier ausschlaggebend sondern die Typprüfung (E-Prüfzeichen) der Scheinwerfer. Die müssen dann Regelkonform angebaut und geschaltet sein - ansonsten Mangel....
Somit konnte ich meine vier Fernlichtarbeitsscheinwerfer auf dem Dach wieder abbauen (Überschreitung der Referenzzahl und falsche elektrische Schaltung)
Scheinwerfer ohne irgendein Prüfzeichen gehen als Arbeitsscheinwerfer immer - sagt der Ing.
§49a StVZO Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php§50 StVZO Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php§52 StVZO Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.phpÜbrigens - HU im November 2015 - Nebelschlußleuchte ohne Funktion = erheblicher Mangel = keine Plakette...
Unglaublich
Um der Diskussion hier keinen Vorschub zu geben - macht wie ihr wollt......
Das sind meine persönlichen Erfahrungswerte
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