Hallo Jörg
ich hatte die Frage mal beim TÜV gestellt, weil ich auch sowas gebaut habe. Wenn es unter dem Auto ist und nicht über die Karosserie hinaus steht, dann muss es nicht eingetragen werden. Das ist dann allgemein genehmigt weil sich an dem Auto nichts verkehrsrelevantes ändert. Natürlich darf das Fahrwerk nicht in der Bewegung und Funktion beeinträchtigt sein. Getriebeschutzplatte, Rohre und Bleche ja, Trittbretter und Stangen vor der Stoßstange (vorn), Verbreiterungen usw. nein, jedenfalls in Deutschland. Antennen, Dachträger, Leiter an der Heckklappe, Riffelblech aufnieten usw. alles legal ... Keine Scharfen Kanten, keine abstehenden Teile und ordentlich befestigen dass es nicht abfällt. Wenn Unsicherheiten bestehen, dann den TÜV fragen. Per E-Mail über das WEB-Portal oder per Telefon kostenlos, Beratungstermin vor Ort auf Stundenbasis.
Dann mal fröhliches Basteln
