Psychedelic hat geschrieben:die Leute was den Kram nutzen, wünsch ich mal das der Brenner platzt,
Danke, sehr nett!!

Psychedelic hat geschrieben:die Leute was den Kram nutzen, wünsch ich mal das der Brenner platzt,
blochbert hat geschrieben: Meinst du das ebay Xenon? Ich hab das auch drin, erklär mal.
Psychedelic hat geschrieben:Hallo,
diese H4-Xenon kannst gleich weg hauen, die Leute was den Kram nutzen, wünsch ich mal das der Brenner platzt, da bleibt vom H4-Gehäuse nichts mer übrig !!!
Gefüllt sind die Lampen mit ca. 5-6 Bar Gasdruck, im Betrieb erreichen sie einen Druck zwischen 20-100 Bar, je nach Lampentyp !
Ja, mir hatte es in der Hand schon mal eine HMI1200 zerfetzt, der Doc hatte mir dann die Scherbenreste aus den Händen gepult und im Gesicht sah ich aus wie ein Metzger !
Für Xenon, mußt die passenden Gehäuse kaufen.
Im Straßenverkehr brauchst eine Reinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung.
Der Umbau wird nicht billig.
Ein guter Brenner alleine kostet zwischen 100-250€.
Wird warscheinlich auf einen D1 oder D3 Brenner rauslaufen, wenn man günstig nachrüsten möchte.
Grüße,
Psychedelic
blochbert hat geschrieben:Ich hab die drin, bin voll zufrieden damit, habs im Jetta seit einem Jahr und funktioniert tadellos.
Dieses Set ist nur für Schowzwecke gedacht,
im Bereich der StVO nicht zulässig.
Klicken Sie den Text bitte an, um mehr Information über Straßenzulassung zu bekommen.
Das sagt die Dekra:
Eine Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese sind im §50 Abs. 10 der StVZO wie folgt benannt: Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung einer Scheinwerferreinigungsanlage einem System, das das ständige Eingeschaltet sein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt Die Scheinwerfer müssen für Gasentladungslampen geeignet in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein. In Zweifelsfällen sollten Sie Kontakt mit den Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen.
Ansonsten riskieren Autofahrer die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz für ihren Wagen.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen
muzmuzadi hat geschrieben:Dieses Set ist nur für Schowzwecke gedacht,
im Bereich der StVO nicht zulässig.
Klicken Sie den Text bitte an, um mehr Information über Straßenzulassung zu bekommen.
Das sagt die Dekra:
Eine Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese sind im §50 Abs. 10 der StVZO wie folgt benannt: Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung einer Scheinwerferreinigungsanlage einem System, das das ständige Eingeschaltet sein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt Die Scheinwerfer müssen für Gasentladungslampen geeignet in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein. In Zweifelsfällen sollten Sie Kontakt mit den Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen.
Ansonsten riskieren Autofahrer die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz für ihren Wagen.
Ganz unten in dem Angebot.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen
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