wann darf ich mit lkw und anhänger fahren

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wann darf ich mit lkw und anhänger fahren

Beitragvon bf1750 » Do, 23 Jun 2011, 8:57

hallo zusammen ich hoffe irgendwer kennt sich da aus

also ich hab einen lt35 (lkw zulassung, zulGesamtgewicht 3200kg) und einen anhänger (zulGesamtgewicht 2700kg)
mit dem gespann will ich meinen suzuki zu den bewerben führen an denen ich teilnehme, bin also nur privat unterwegs und nicht gewerblich.
wann darf ich jetzt fahren und wann nicht, brauch ich eine tachoscheibe ja oder nein.
vielleicht kenn sich ja einer von euch im vorschriftendschungel aus
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Beitragvon sadigi » Do, 23 Jun 2011, 10:19

So viel ich in Erfahrung bringen konnte fällst du damit unters Wochenendefahrverbot - Gespann über 3,5 to.
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Beitragvon Tennisanlage » Do, 23 Jun 2011, 14:33

Bei uns darfst Du so fahren :wink: und es gibt Sondergenehmigungen für über 3,5t Zugmaschine und Sportgeräte....

Bei euch geht das glaub ich ned.....LKW mit Anhänger egal welches Gewicht ist glaub ich mit Sonn und Feiertags Fahrverbot. Weil man mit nem Pickup mit LKW-Zulassung auch darunter fällt :-(
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Beitragvon Mannmitvitara » Do, 23 Jun 2011, 14:54

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Beitragvon Roger » Do, 23 Jun 2011, 19:43

Mann kann ein Transporter umtragen als PKW dann darfst du fahren . Machen viele beim T4 . Weil mit nem Multivan darfst du sa. und so. fahren mit anhänger .
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Beitragvon DoD » Do, 23 Jun 2011, 20:17

Ugly33" hat geschrieben:Mann kann ein Transporter umtragen als PKW dann darfst du fahren . Machen viele beim T4 . Weil mit nem Multivan darfst du sa. und so. fahren mit anhänger .


kostet dann aber PKW-Steuer und nicht mehr LKW!!
zu Sportzwecken muss in den meisten Fällen eine Bestätigung vom Veranstalter vorgelegt werden, so is zumindest mein Stand der Dinge. Details solltest du beim StV-Amt erfragen !
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