Saudumme Verständnisfrage Fahrzeugschein (alt)

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Saudumme Verständnisfrage Fahrzeugschein (alt)

Beitragvon Kata.Kai » So, 19 Nov 2006, 21:11

Hi Leute,

habe eben mal (auf der Suche nach der Fzg-ABE-Nr.) in meinen Fahrzeugschein geschaut.
Dabei ist mir was aufgefallen: Bei der Bereifung (Ziff. 20+21) steht bei mir nur 30X9,5R15LT, sonst nichts, keine Felgenangabe. Dann unten bei den Zusätzen: Ziff. 20+21 AUCH A.Melber Felge 7X15.
Nun meine irre Idee (nich hauen, wenns wirklich irre ist): Kann ich das "AUCH" so verstehen, dass die originale Felge trotz der 30er Reifen noch zulässig ist? :shock:

Grüße, Kai
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Beitragvon heinz » So, 19 Nov 2006, 21:25

Hast den neuen oder alten Fz.-Schein. Im alten stehen mehr Rad/Reifen-kombinationen drin
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Beitragvon heinz » So, 19 Nov 2006, 21:31

hast natürlich den alten habs überlesen dann darfst normal auch melber-Felgen fahren aber nur die reifen in der Dimension wo eingetragen ist.
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Beitragvon Lutz » So, 19 Nov 2006, 21:40

Ich glaube, er meinte, ob die 30-er auf der originalen, wahrscheinlich 5,5´´-Felge so fahren darf???

Ja, meine ich
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Beitragvon otta » So, 19 Nov 2006, 22:21

Hab ähnliches Problem.
Mein Samu ist ein EU-Import. Da steht weder in dem alten Brief noch in den neuen Papieren eine Felgengröße eingetragen. Darf ich da jetzt alles fahren was passt?? Bei den Reifen habich 205/70-15, 205/75-15 und 195-15 eingetragen,
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Beitragvon Kata.Kai » So, 19 Nov 2006, 23:17

Genau, ich hab noch einen Satz von den 5,5"-Originalfelgen da und wollte mir einen Komplettsatz Winterreifen zusammenstellen - der alte Fzg.schein hat jedoch nur diese Reifengröße vermerkt.
Hatte zuerst dran gedacht, mir schmalere Reifen (215/80er?) auf Originalfelge eintragen zu lassen. Denn die Melber-Alufelgen sind a) teuer und b) wahrscheinlich kaum noch zu bekommen, allerdings bekommt man ja auch keine Eintragung, nur weil man so gut aussieht. Also wieder Kosten.
Allerdings denke ich mal,
(@otta:) dass die normale ABE (also mit den 5,5"-Felgen) bis auf die eingetragenen Änderungen gültig bleibt. Soweit mein Verständnis vom Amtsdeutsch. :wink: Könnte mich natürlich irren, ist nicht so meine Baustelle....
Also ich denke mal, ich bestell meine Reifen in 30" und lass die auf die 5,5"-Felgen ziehen, und wenn mich einer anhält, stell ich mich dumm. Wenns hart auf hart kommt, lass ich die Winterreifen halt auf die 7"-Felgen ziehen oder fahr wieder mit MTs.
Vielleicht jemand von der "anderen" Seite anwesend, der da was zu sagen kann? :oops:

Grüße, Kai
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Beitragvon otta » So, 19 Nov 2006, 23:42

Also ich hab gar keine Felgengröße eingetragen. Heist das dann automatisch 5 1/2"?? Ich hab jetzt 7" drauf.
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Beitragvon Törsel Uwe » Mo, 20 Nov 2006, 0:10

Ich hab in meiner neuen "Zulassungsbescheinigung Teil I" die Reifengröße bei den Ziffern "15.1 und 15.2" "195SR15" eingetragen.
Aufgezogen habe ich 235x75x15 auf einer Exentric Stahlfelge 8x15 ET-30.
Die Zulassungsstelle hat die Räder nicht eingetragen, da nur noch eine Reifengröße reinkommt. Der TÜV-Bericht ist ständig mitzuführen. So die Aussage der Zulassungsstelle.
Der normale Amtmann auf der Straße sieht sowas nicht. Die kennen ja unsere Marke kaum, aber wenn Ihr auf einen wissenden Grünrock trefft kann das teuer werden (bis hin zur vorrübergehenden Stillegung).
Begründung: "Ihr habt nicht eingetragene Bauteile verwendet, damit erlischt die Betriebserlaubnis".

Gruß
Uwi
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Beitragvon Kata.Kai » Mo, 20 Nov 2006, 1:53

Hi Uwe,

denke mal, wir reden aneinander vorbei. :wink:
Erstmal müssen wir fein auseinanderhalten, ob es um alten oder neuen Fahrzeugschein geht. Im neuen werden nämlich durchaus weitere Größen eingetragen, so zum Beispiel beim Justy meiner Freundin so 5, 6 verschiedene Reifen/Felgenkombis (kann ich gerne mal einscannen). Weiss nicht, wer das mit "nur noch eine Größe" in die Welt gesetzt hat. Fest steht für mich jedenfalls, die Schmierfinken haben damals, als das rauskam alle voneinander abgeschrieben, sonst würde sich das Gerücht wohl nicht so hartnäckig halten. #-o Offensichtlich auch in den Zulassungsstellen. (Nicht dass es mich wundern würde, Lesen ist nunmal anstrengend und tippen auch...) Aber ich hoffe mal, das wird in Zukunft besser werden.
Dann ging es in meinem und ottas Fall um den alten Wisch. Meine Rechtsauffassung ist die: Grundlage ist die Fahrzeug-ABE, ob 532bla oder G137blub sei erstmal dahingestellt. Ausnahmen davon oder Erweiterungen werden im Fahrzeugschein vermerkt.
Was aber, wenn die Eintragungen nicht soo eindeutig sind? Und stimmt meine grundsätzliche Annahme überhaupt?
Und genau darum ging es!
Also, keine Sorge. Niemand hier hat vor, vorsätzlich mit nicht zugelassenen Teilen rumzugondeln. :wink:

Grüße, Kai
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Beitragvon otta » Mo, 20 Nov 2006, 10:46

Törsel Uwe hat geschrieben:Begründung: "Ihr habt nicht eingetragene Bauteile verwendet, damit erlischt die Betriebserlaubnis".

Gruß
Uwi


Aber bei mir sind ja gar keine Felgengrössen eingetragen -weder im alten oder neuen Brief, noch im neuen Fahrzeugschein.
Darf ich da jetzt überhaupt keine Felgen fahren oder darf ich alles fahren was unter meine Kotflügel passt?
otta
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