E zu B oder E zu C ???

Alles zum Thema Offroad, Geländewagen, usw. ....

Beitragvon samusuzi » Mo, 27 Nov 2006, 20:54

haasa hat geschrieben:
FAZIT:
1. ich war heuer sehe illegal unterwegs
2. scheisse für nächstes jahr


...na 2 Leute wären wir schon, die bei der Fahrschule Schwedenplatz den E- Schein machen wollen :!: Wenns`t willst kömma uns ja zusammenschließen :wink:

Soweit ich das verstanden habe, findet die Theorie inkl. 2 Fahrstunden an einem einzigen Nachmittag statt. Die Prüfung inkl. nochmals 2 Fahrstunden an einem 2. Nachmittag (frühestens eine Woche später).

Kosten bei Fahrschule Schwedenplatz: EUR 299,-- für E zu B und EUR 29,-- für die ärztliche Untersuchung.

Ich mach jetzt jedenfalls nur E zu B - das kostet eh schon genug.
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Beitragvon SpongeBob » Mo, 27 Nov 2006, 20:57

Tja, glück dem der seinen alten 3er hat umschreiben lassen...

Dank der EU ( ja mal was nützliches ) darf ich jetz nach dem umschreiben viel mehr fahren als vorher...

...z.b. CE bis 12 t... :lol:
MFG Jens

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Beitragvon michi m. » Mo, 27 Nov 2006, 23:15

Ich hab den E zu B noch im Dezember gemacht:

Führerschein B:
Hier zählt das Höchstzulässige Gesamtgewicht des PKW und
das Höchstzulässige Gesamtgewicht des Hängers. Ziehen darf der B Fahrer aber nur maximal das Eigengewicht des Fahrzeuges. Auch dann, wenn die Anhängelast höher als das Eigengewicht ist.
Überschreitet das Höchstzulässige Gesamtgwicht beider Fahrzeuge die 3500 kg, dann darf nicht gefahren werden.

E zu B:
Hier zählt die eingetragene Anhängelast des PKW, beziehungsweise ziehen darf ich das Höchstzulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges. (max. aber die eingetragene Anhängelast.
Beim Hänger zählt das tatsächliche momentane Gewicht des Hängers.

Beispiel der Kuriositäten:
Haasa darf zum Beispiel einen leeren Anhänger, der leer 400 KG und Gesamtgewicht 2000 kg hat, nicht ziehen. Weder mit dem Toyota (da Gewichtsüberschreitung von den 3500kg und außerdem überschreitet das Höchstzulässige Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahzeuges) noch mit dem Suzuki, da das Höchstzulässige Gesamtgewicht die Anhängelast des Suzis überschreitet.

Ich hingegen darf diesen Hänger sogar mit dem Suzuki ziehen. Und natürlich auch mit meinem Landcruiser, da ich ja bis 7000kg tatsächliches Gesamtgewicht ziehen darf.

Noch ein Beispiel: Der Suzuki hat eine Anhängelast von 1350 Kg. Haasa mit dem B darf aber nur das Eigengewicht des Suzukis ziehen, ich aber das tatsächliche Höchstzulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges, bzw. die eingetragene Anhängelast.

Michi
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Beitragvon haasa » Mo, 27 Nov 2006, 23:21

der arme haasa :lol:


da haasa war mit dem toyota, beifahrer, gepäck, anhäger, suzuki inkl expeditions-ausrüstung, 4colway-reifen vom örkl im toyota, 38l weissem spritzer, uvam. 1300km unterwegs :shock:

... i glaub i muss mi schnell noch ausm fester stürzen....


auf alle fälle: danke für die aufklärung!
Zuletzt geändert von haasa am Mo, 27 Nov 2006, 23:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon samusuzi » Mo, 27 Nov 2006, 23:23

haasa hat geschrieben: 38l weissem spritzer


loool
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Beitragvon samusuzi » Mo, 27 Nov 2006, 23:53

soeben gefunden:

http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1108141.html


jetzt ist alles klar - kurios bleibt`s trotzdem :!:
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Beitragvon heli413 » Di, 28 Nov 2006, 9:19

...na dafür darfst Du dann in Wien auch mit Ferrari + Porsche als Fahrschulautos fahren... -> leider Tatsache - die müssen ja finanziert werden :twisted:


Ferrari auch mit Anhänger ???
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Beitragvon offroad4fun » Di, 28 Nov 2006, 9:56

also jetzt alles klar??

das widerspricht sich jetzt mit andere einträgen....

was nun?

Eigengewicht Zugfahrzeug : höchst zul. GG Anhänger = 1:1

oder

höchst zul. GG Zugfahrzeug : höchst zull. GG Anhänger = 1:1

???


da hast du die regeln für B+E und nur B gemischt ...

lg thomas
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Beitragvon offroad4fun » Di, 28 Nov 2006, 10:02

Soweit ich das verstanden habe, findet die Theorie inkl. 2 Fahrstunden an einem einzigen Nachmittag statt. Die Prüfung inkl. nochmals 2 Fahrstunden an einem 2. Nachmittag (frühestens eine Woche später).


habs ja grad hinter mir ... ist total easy -> dank der neuen regelung nur mehr ca. 6 A4 seiten lernstoff ;-)
ABER: computerprüfung !! -> daher unbedingt die PC fragen lernen - sind (meiner meinung) teilweise ziemlich unlogische antwortkombinationen !!

und als der praktische-prüfer gehört hat, wie lange ich schon den schein hab, hat er nur gmeint "fahr ma 20 min spazieren und schaun's dass jetzt keine angwöhnten blödheiten zeigen ... "

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Beitragvon haasa » Di, 28 Nov 2006, 10:54

gratuliere! was hast bezahlt?
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