Moin. Nach meinen Rechechen zu Sitzen (hab ja auch erst andere eingebaut) müssen die Sitze in Fahrzeugen vor Bj96 keine Papiere für das jeweilige Auto haben. Entgegen dem Gerücht sie sind eiintragungsfrei müssen sie volgendes erfüllen:
Zitat:
Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder „stylisch“ aussehen, sondern auch der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen)
Quelle:
http://www.tuv.com/de/innenraum.html 10.03.2009
Das hab ich aus einem anderen Forum kopiert, entspricht genau dem was ich auch so wusste.. Ohne Gewähr
Allerdings würde ich wegen den Sitzen keine Wellen vor Ort machen. Sieht ers, müsst ihr euch einigen, sieht ers nicht, auch Gut.
Tatsächlich ist nämlich der Prüfer dafür verantwortlich das Fahrzeug zu checken, und das ohne Hilfe vom Besitzer. Habe schon erlebt dass die Prüfer bei wissenden Kunden zickig sind, und bei unwissenden aber sehr netten und interessierten, die sich gerne was erklären lassen vom gut ausgebildeten Oberprüfingeniör, viel geschmeidiger werden