offroad4fun hat geschrieben:..
ich könnt mir vorstellen, dass da nicht viel zu machen ist - gutachter hin - gutachter her ... zu beweisen, dass kein stein von deinem wagen heruntergefallen ist, ist denke ich mal schwer bis unmöglich ... ich fürchte da bleibst der depp ... auch glaub ich nicht, dass man irgendwie nachvollziehen kann, wann der regen eingesetzt hat ... ok - dass vielleicht schon - aber wer kann denn 100% beweisen, wann die hinter dir hergefahren sind ...
lg thomas
Da gilt aber immer noch die Unschuldsvermutung, d.h., die müssen Anthrax nachweisen, dass er Steinwerfer ist und nicht umgekehrt.
Bangemachen gilt nicht, ich würde da schon in Berufung gehen oder den Fall sogar umdrehen. Voraussetzung ist aber eine Rechtsschutzversicherung ...