Lkw zulassung

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Re: re

Beitragvon alessandro » Mi, 20 Nov 2013, 10:50

Mev hat geschrieben:
alessandro hat geschrieben:Interessantes Thema. Ich bezahle für meinen samurai mit 1, , 6er Motor 405 euro steuern. Werde da auch mal nachfragen.


hihihi, da hab ich für mein Ami Van weniger bezahlt, der hatte aber 5,4L V8 Maschine :wink:


Ich bezahle für meinen 4, 2l v8 auch weniger :roll:
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Beitragvon samulpg » Fr, 29 Nov 2013, 22:28

mini4x4 hat geschrieben:Um dieser ganzen Willkür der Finanzbeamten ein Ende zu setzen, gilt seit dem 01.01.2013 eine Verordnung, wonach für eben diese Beamten die Eintragung in den Fahrzeugpapieren verbindlich ist! Und wenn ein staatlich geprüfter aaS von TÜV oder wem auch immer sagt, dass es sich bei dem zu besteuernden Fahrzeug um einen LKW, ein Wohnmobil oder was auch immer handelt, hat der Finanzbeamte das so hinzunehmen. Der Ermessensspielraum der Finanzämter ist damit aufgehoben.


kann mir kemand zeigen/sagen wo ich das finde damit ich das ausdrucken und mitnehmen kann falls ich das Fzg beim Finanzamt vorführen müsste, wenn es klappt
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Beitragvon Claus Rutenberg » Sa, 30 Nov 2013, 10:45

samulpg hat geschrieben:
mini4x4 hat geschrieben:Um dieser ganzen Willkür der Finanzbeamten ein Ende zu setzen, gilt seit dem 01.01.2013 eine Verordnung, wonach für eben diese Beamten die Eintragung in den Fahrzeugpapieren verbindlich ist! Und wenn ein staatlich geprüfter aaS von TÜV oder wem auch immer sagt, dass es sich bei dem zu besteuernden Fahrzeug um einen LKW, ein Wohnmobil oder was auch immer handelt, hat der Finanzbeamte das so hinzunehmen. Der Ermessensspielraum der Finanzämter ist damit aufgehoben.


kann mir kemand zeigen/sagen wo ich das finde damit ich das ausdrucken und mitnehmen kann falls ich das Fzg beim Finanzamt vorführen müsste, wenn es klappt


Wenn Lkw drin steht ist es auch so , Aussage vom Finanzamt . Für die Lkw Zulassung beim Tüv Nord brauchst du einen Zweisitzer mit Trennwand , und die Ladefläche muss mindestens 1cm länger sein wie der Abstand vom durchgetretenem Gaspedal bis zur Trennwand.
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Beitragvon samulpg » Sa, 30 Nov 2013, 21:33

ja mag sein ich hätte es trotzdem gern schwarz auf weiss in der Hand

bei uns ist der TÜV Süd schon streng und das Finanzamt noch mehr.
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Beitragvon samulpg » Di, 10 Dez 2013, 21:31

hi kann mir wer weiterhelfen oder nen lonk posten gerne auch PN
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Beitragvon mini4x4 » Di, 10 Dez 2013, 22:31

Bitte schön, schau mal hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__2.html

Absatz 2 Satz 2 ist der interessante!! Und dieses Gesetz gilt bundesweit einheitlich, auch wenn vereinzelte Finanzbeamte das nicht wahrhaben wollen. ;-)

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Beitragvon Claus Rutenberg » Di, 10 Dez 2013, 23:31

Solltest auf jeden Fall noch mal mit deiner Versicherung sprechen wieviel dein Samurai als Lkw kostet. Wollte für jemenden einen Long als Lkw umtragen lassen, die Versicherung ( HUK) will dann 220,- im Jahr mehr haben . Bei meiner Versicherung Itzehoher sind es ca 70,- mehr pro Jahr.
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