Hallo,
ich hatte mir gedacht, ich frage bei Suzuki wegen einer Unbedenklichkeitserklärung speziell für mein Fahrzeug an.
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Wagner,
es ist mir möglich Ihnen eine Bestätigung mit folgendem Wortlaut auszustellen:
"Als Generalbevollmächtigter für Österreich bestätigen wir hiermit,
dass gegen das Entfernen der Fahrer- bzw. Beifahrertür bei
oben angeführtem Fahrzeug keine technischen Bedenken bestehen.
Voraussetzung dafür ist, dass keine Veränderungen an Rahmen, Bremsanlage, Sicherheitsgurtbefestigungspunkten vorgenommen werden,
sowie alle Arbeiten fach- und sachgerecht durchgeführt werden.
Inwieweit der Umbau des Fahrzeuges den gesetzlichen Vorschriften sowie der Verkehrssicherheit entspricht, muss von einer zuständigen Prüfstelle begutachtet und genehmigt werden."
Sollte diese Ihren Vorstellungen entsprechen bitte ich Sie, mir die Fahrgestellnummer Ihres Suzuki mitzuteilen.
Diese Bestätigung wird mit EURO 30,- incl. Mwst. veranschlagt.
Mit freundlichen Grüßen...
Jetzt meine Frage:
ich habe mittlerweile eine Kopie einer entsprechenden Unbedenklichkeitserklärung im Netz (speziell für Österreich) gefunden.
In dieser werden speziell die Samurai / SJ angeführt. Von einer zusätzlichen Prüfstelle ist nicht die Rede...
Reicht es nun, wenn ich diese Kopie einfach mitführe oder muss ich wirklich so vorgehen, wie es Suzuki Österreich derzeit schreibt und den "Umbau" noch extra eintragen lassen ???
Danke,
lg
Michael