Anhängelast vom Suzuki

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Beitragvon muzmuzadi » Mo, 18 Jan 2010, 22:42

Mit Führerschein B:
Hier zählt das Höchstzulässige Gesamtgewicht, das in den Papieren steht.
Egal, ob der Hänger gebremst oder ungebremst ist.
Egal ob der Hänger leer oder voll beladen ist.

750 kg, passt, Führerscheinproblematik abgehakt.

Sie wollte aber wissen:
Frage?
Mein Suzuki hat eine Anhängerlast ungebremst von 500 kg.
Mein Anhänger hat ist ausgelegt bis Höchstgewicht 750 kg.
Darf mein Suzuki den Anhäger ziehen, wenn ich den nur bis
500 Kg belade?
]
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon Peter 2 » Mo, 18 Jan 2010, 22:54

muzmuzadi hat geschrieben:
Mit Führerschein B:

Sie wollte aber wissen:
Frage?
Mein Suzuki hat eine Anhängerlast ungebremst von 500 kg.
Mein Anhänger hat ist ausgelegt bis Höchstgewicht 750 kg.
Darf mein Suzuki den Anhäger ziehen, wenn ich den nur bis
500 Kg belade?
]


oups... Sch.. Du hast ja recht...

Also Rein Technisch gesehen müsste das gehen aber aufpassen das Leergewicht des Hängers nicht vergessen mitzurechnen.

(Ich erinnere mich nur grade an eine Beitrag im TV lden ich letztens gesehen habbe, da war einer der meinung dass ein 7,5 Tonner
7,5 Tonne zuladung hatt :-) und hatt den Laster vollgeladen.)

Gruß

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Beitragvon muzmuzadi » Mo, 18 Jan 2010, 22:56

Peter 2 hat geschrieben:
Also Rein Technisch gesehen müsste das gehen aber aufpassen das Leergewicht des Hängers nicht vergessen mitzurechnen.


Genau so. :wink:
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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Beitragvon michi m. » Mo, 18 Jan 2010, 23:25

Gibt es da tatsächlich Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich?
Dachte, das wäre angeglichen worden.

In Österreich wäre diese Kombination mit B-Führerschein nicht möglich.

Michi
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Beitragvon muzmuzadi » Di, 19 Jan 2010, 13:25

Wieso? Wenn der Hänger nicht schwerer als 750 kg ist es doch egal.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon michi m. » Di, 19 Jan 2010, 16:37

muzmuzadi hat geschrieben:Wieso? Wenn der Hänger nicht schwerer als 750 kg ist es doch egal.


Nein, eben nicht.
Wenn der Suzuki eine Anhängelast von 500 kg hat.
Der Fahrer nur den B-Führerschein besitzt.
Dann zählt das Höchstzulässige Gesamtgewicht vom Hänger.
Das wären in diesem Fall 750kg.
Und dieser Hänger darf nicht mit dem B-Führerschein gezogen werden.
Auch nicht, wenn er vollkommen leer ist und zum Beispiel nur 200kg wiegt.

Bei E zu B wäre das okay, weil da das tatsächliche Gewicht des Hängers zählt. Wären das max. 500kg, ist das legal.

Aber nicht nur mit dem B-Führerschein.
Schwachsinn, ist aber so.

Michi :?
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Beitragvon muzmuzadi » Di, 19 Jan 2010, 16:46

michi m. hat geschrieben:Nein, eben nicht.
Wenn der Suzuki eine Anhängelast von 500 kg hat.
Der Fahrer nur den B-Führerschein besitzt.
Dann zählt das Höchstzulässige Gesamtgewicht vom Hänger.
Das wären in diesem Fall 750kg.
Und dieser Hänger darf nicht mit dem B-Führerschein gezogen werden.
Auch nicht, wenn er vollkommen leer ist und zum Beispiel nur 200kg wiegt.


Wieso?:
B - Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)


Passt doch. :wink:
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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Beitragvon michi m. » Di, 19 Jan 2010, 18:22

Führerschein B:
Der Suzuki hat aber nur eine Anhängelast von 500kg.
Der Anhänger hat ein Höchstzulässiges Gesamtgewicht von 750kg.
Damit darf der B-Scheinfahrer den Anhänger nicht anhängen.

Hätte der Suzuki eine Anhängelast ungebremst von 750kg, dann wäre das okay.

Für den B-Scheinfahrer gilt das Gewicht nach Fahrzeugschein, also das Höchstzulässige Gesamtgewicht.

Nicht die tatsächliche gewogene Masse

Michi
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Beitragvon Offroad Events » Di, 19 Jan 2010, 18:32

Das mag ja in Schluchtistan so sein, in DEUTSCHLAND ist es wie zuvor schon beschrieben legal !
Internet Foren sind eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.
Wenn das Leben dir eine Zitrone schenkt, frag nach Salz und Tequila !
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Beitragvon Dani88 » Di, 19 Jan 2010, 19:37

Mach doch den LKW-Schein da kannste alles fahren. :-_
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