
Nur B-Schein:
Ziehen eines leichten Anhängers (= h.z.G. bis 750kg):
Summe der h.z.G. vom Zugfahrzeug und Anhänger dürfen 3500kg übersteigen (also max:4250kg)
a) ungebremst: Eigengewicht vom Zugfahrzeug + 75kg muss mind. doppelt so groß sein, wie das
momentane Gesamtgewicht des Anhängers
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen
muzmuzadi hat geschrieben:Nein, nicht unbedingt. Alle die nach dem Stichtag, was weis ich, gemacht haben müssen auch wenn sie jünger sind aller 5 Jahre antreten.
Offroad Events hat geschrieben:Ich muß lediglich ein paar Schulungen alle 5 Jahre nachweisen ohne die Grundqualifikation für den gewerblichen Nutzen des CE.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen
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