muzmuzadi hat geschrieben:3 Takter hat geschrieben:Keine Ahnung was das sollte... ne die 7,5to habe ich noch lange nicht erreicht...
Hab die ganzen Jahre auch noch nie Probleme bekommen...
So bald das Zugfahrzeug eine LKW Zulassung hat (egal wie schwer) fällt es unters Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Wenn es PKW Zulassung hat kann dir niemand was.
aus dem Grund hat mein Bekannter ein Transportunternehmen und transportiert gewerblich Sonn und Feiertags Güter mit einem riesigen Anhänger
