
Bedanken könnt Ihr Euch bei der EU und dem neuen "Reifenlabel", welches ab 2012 für alle Neureifen dank Verordnung Nr. 1222/2009 Pflicht sein wird (so nebenbei: gilt nicht für runderneuerte Reifen).
Das Datum 2016 geistert wohl deswegen herum, weil ab diesem keine Neureifen mehr verkauft werden dürfen, die die Grenzwerte für die Abrollgeräusche überschreiten (siehe Continental-Präsentation, Folie 3).
Einen Verweis auf die maximal zulässigen Abrollgeräusche findet man in obiger EU-Verordnung. Die bezieht sich nämlich auf ist auf Anhang II Teil C derVerordnung (EG) Nr. 661/2009 festÂgelegten Grenzwerte (LV) .
Dort findet man die Aufschlüsselung nach Reifenklassen C1, C2 und C3 sowie Hinweise zu M+S, Traktionsreifen und ähnliches. Wer mit den C-Bezeichnungen nichts anfangen kann, findet in der EU-Verordnung 2008/0100 eine Erklärung.
Somit fallen die Suzukis unter C1, da sie zur Fahrzeugklasse M (zur Personenbeförderung bis max. acht Sitzplätzen) gehören und unter 3,5t zul. Gesamtmasse liegen.
Demnach gelten folgende Grenzwerte ab 2016:

Heißt: es ist eigentlich alles klar und alles gesagt, was ab 2016 gilt. Neue MTs (oder ATs oder stinknormale Neureifen) dürfen ab dann nicht mehr lauter als die Grenzwerte sein. Ein MT-Verbot ist somit gar nicht notwendig. Die Hersteller werden gezwungen, ihre Reifen entsprechend zu gestalten. Und nicht nur in Europa, auch in USA und Japan ist ähnliches in Umsetzung (siehe Continental-Foliensatz).
Wohin die Reise technisch führt, ist für mich noch nicht abzusehen. Keine Ahnung, ob Neureifen so gut wie ihre Vorgänger im Gelände sein werden - oder auch nicht. Runderneuerte wird es aber nach wie vor geben. Für die Spielkinder ist also gesorgt.
Weiterer Lesestoff:
Erläuterung von Bridgestone
Österreichisches Umweltbundesamt I
Österreichisches Bundesamt II (sehr schöne Übersicht zur erlaubten Geräuschemission)