die WM hat angefangen, juhu

Ich überlege mir für den Autocorsus danach so eine Mehrklangfanfare zu besorgen.
Ich weiß das in § 55 Abs. 2 StVZO folgendes steht
"Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist."
Frage hierzu: Da steht ANGEBRACHT!!
Wenn ich jetzt ein Holzgestell baue, das mein Beifahrer auf dem Schoß hat, und das ganze an eine seperate Batterie anschließe, ist das dann immer noch verboten???
Ich lege das ganze mit meinem begrenzten juristischem Fachwissen jetzt mal als nein aus.
Vielleicht ist hier ja jemand der sich damit genauer auskennt;)
Vielen dank schonmal.
Gruß Peter