Auch geänderte Kotflügelverbreiterung sind eine bauliche Veränderung!
Also, abnahmeplichtig! Und wenn es nur die Änderung der Fahrzeugabmessungen sind die geändert werden müssen.
Es gibt für viele Verbreiterungen Papiere, Gummileisten werden vom TÜV meist baulich ignoriert.
Ebenso bei anderen flexiblen Materialien, die werden gerne auch so eingetragen ohne Mucken.
Aber bei bestimmten Materialien wie starrem GFK kann es schon Probleme geben wenn der TÜV-Mann plötzlich ein Splitter.- und Bruchtest oder das Materialgutachten sehen möchte.
Ich kenn genug Leute die immer drangeschraubt haben, weil es im Forum immer hiess, "nein brauchst nicht, hat mein TÜV auch nicht..."
Als dann bei einer einfachen Hauptuntersuchung der Wagen gleich still gelegt wurde, weil 5 Dinge nicht eingetragen waren, war das Gejammer gross.
Das sicherste ist immer
vor dem Umbau bei den Herrn im Blauen Kittel fragen.