Ich bin zwar kein Rechtsanwalt o.ä. aber:
Wusselbee hat geschrieben:.... Rein rechtlich ist das klar ein Fall von Dokumentenfälschung.
Dokumentenfälschung gibt es nicht - richtig ist "Urkundenfälschung" siehe § 267 Strafgesetzbuch/StGB
Gestztestext:
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Wenn ich ein existirendes Typenschild (Urkunde) herstelle welches wahre Inhalte wiedergibt und in diesem Fall an der richtigen AHK pappt sehe ich den Fall zumindest als "Grauzone" an,
da nicht im Rechtsverkehr getäuscht werden soll - eins der Tatbestandsmerkmale des Paragrafen.
Wusselbee hat geschrieben:Und ich denke, mehr tips sollten in so einem öffentlichem Rahmen wie einem Forum auch nicht gegeben werden
.
Wo Wusselbee grundsätzlich Recht hat
Verbindliche Auskunft kann die Zulassungsstelle geben - denke ich