aber der Dachgepäckträger ist fertig.



dorfsau3 hat geschrieben:Aber wie sieht das mit eintragen aus?
bzw ist es überhaupt eintragungspflichtig?
Dachgepäckträger müssen keine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen, und müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
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