Maxxine hat geschrieben:
Samusuzi hat doch einen Käfig, der erzählt uns sicher wie es funktioniert.
...stimmt so nicht ganz:
Ich habe hinten Arbeitsgerät "zugeladen", welches zwar mit einigen Schrauben gegen das Verlieren gesichert ist, jedoch mit einfachem Bordwerkzeug schnell entfernt werden kann (Gabelschlüssel). Wenn ich in den Wald fahre brauche ich das und es kann mich sicher niemand daran hindern, dass ich diese Konstruktion, egal was auch immer das ist, auf meiner Ladefläche ordnungsgemäß gesichert transportiere
Die Konstruktion steht auch nirgends über die normalen Fahrzeugabmessungen hinaus...
Im vorderen Bereich gibt es einen getrennt montierbaren Lastenträger, der in der Ausführung grundsätzlich dem Original- Zubehör entspricht.
Dieser Lastenträger wird übrigens nur äußerst selten auf der Straße benutzt. Üblicherweise ist dieser nur montiert, wenn ich den Suzuki am Anhänger transportiere, bzw. wenn ich auf den Schotterwegen hinter meiner Garage einmal eine Probefahrt nach einer erfolgten Reparatur machen muss. Grund ist, dass ich diesen Lastenträger etwas zweckentfremdet als zusätzlichen Schutz und nur bei extremeren Fahrten im Gelände benutze...
Meine Ramme, welche ja nicht der originalen, eingetragenen Ramme entspricht, baue ich bei Fahrten auf der Straße grundsätzlich ab
Grundsätzlich ist zu sagen:
Selbst wenn an einem Geländefahrzeug "Alles" typisiert ist, stimmt dies in den meisten Fällen nicht.
Beispiel: An unserem YJ mussten wir anstelle der originalen Scheinwerfer an der Stoßstange Zusatzscheinwerfer montieren (wegen der veränderten Fahrzeugbreite). Nur so war eine Typisierung möglich. Speziell diese Zusatzscheinwerfer blenden jedoch die entgegenkommenden Fahrzeuge sehr (teilweise betätigen diese sogar auf der Autobahn auf der Gegenseite die Lichthupe) und wurden sogar schon von der Polizei beanstandet.
In solchen Fällen ist es dann natürlich naheliegend, dass solch von irgendwelchen Bürokraten vorgeschriebenen Unsinnigkeiten nach erfolgter Typisierung in den meisten Fällen wieder entfernt oder rückgebaut werden
Weiters ist davon auszugehen, dass in den meisten Fällen der Umbau eines (Gelände-) Fahrzeuges nie wirklich abgeschlossen ist und somit meist nie wirklich Alles typisiert ist.
Zum Glück sind wir Geländefahrer nicht wirklich die Zielgruppe der "Illegalen Fahrzeughalter" für die Behörden, da wir mit unseren Umbauten ja meistens (egal ob typisiert oder nicht) jedenfalls die Sicherheit der Fahrzeuge verbessern und unsere Fahrzeuge schon aufgrund des geringen Tempos für die Polizei nicht so wirklich interessant sind.
Viel interessanter, weil gefährlicher sind da schon die Fahrzeuge der "Tieferlegungsfraktion"
lg Michael