EIN rotes Kennzeichen für ein Gespann?

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EIN rotes Kennzeichen für ein Gespann?

Beitragvon entenhunter » Mo, 14 Jan 2008, 12:00

hallo,
kann ich einen auto mit anhänger mit einem roten kennzeichen abholen??? oder braucht der anhänger ein eigenes?
beide sind abgemeldet.
ein rotes kennzeichen kann ich von nem händler bekommen.
grüße aus Leer/Ostfriesland
entenhunter
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Beitragvon Buck » Mo, 14 Jan 2008, 12:03

Für zwei Fahrzeuge zwei Nummer. Wie beim richtigen Anmelden auch.
Grüße Buck
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Beitragvon DK615 » Mo, 14 Jan 2008, 12:30

Die gleichzeitige Nutzung von zwei Kennzeichenschildern mit gleicher Erkennungsnummer an zwei Fahrzeugen ist nicht gestattet (z.B. gleichzeitiges Überführen von PKW und Anhänger als eine Einheit). Einzeilige Kennzeichenschilder dürfen für Kräder grundsätzlich nicht verwendet werden.

Wenn dies doch geschieht dann kann den Händler die Rote Nummer entzogen werden.
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Beitragvon 4x4orca » Mo, 14 Jan 2008, 14:22

Also meines Wissens ist es auch nicht erlaubt, an ein Auto mit roten Kennzeichen einen Anhänger zu hängen (Egal ob der rote Kennzeichen hat oder zugelassen ist).

Auto mit Tageszulassung mit Anhänger mit roten Kennzeichen ist aber glaube ich erlaubt.

Anhänger mit rotem Kennzeichen darf aber nicht beladen sein.

Solltest du auf jeden Fall mal bei Zulassungstelle nachfragen

Gruss
Sacha
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Beitragvon Offroad Events » Mo, 14 Jan 2008, 16:06

Anhänger hinter Fahrzeug mit rotem Kennzeichen ist kein Problem, du darfst sogar Ladung transportieren SOLANGE der HAUPTZWECK der Fahrt die Überführung des Fahrzeugs ist und nicht die Transportleistung !
Internet Foren sind eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.
Wenn das Leben dir eine Zitrone schenkt, frag nach Salz und Tequila !
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Beitragvon entenhunter » Mo, 14 Jan 2008, 17:44

das klingt ja schon ganz anders, aber ich bräuchte dann trotzdem 2 verschiedene rote nummernschilder, richtig?
werde das dann wohl mit nem kurzzeitkennzeichen am auto und der roten nummer am anhänger machen, denke das müsste doch möglich sein...jaja der deutsche rechtsstaat
grüße aus Leer/Ostfriesland
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Beitragvon yellowsuse » Mo, 14 Jan 2008, 19:40

DK615 hat geschrieben:Die gleichzeitige Nutzung von zwei Kennzeichenschildern mit gleicher Erkennungsnummer an zwei Fahrzeugen ist nicht gestattet (z.B. gleichzeitiges Überführen von PKW und Anhänger als eine Einheit). Einzeilige Kennzeichenschilder dürfen für Kräder grundsätzlich nicht verwendet werden.

Wenn dies doch geschieht dann kann den Händler die Rote Nummer entzogen werden.


im werden die roten nr eh entzogen wenn entenhunter damit gepackt wird und versicherung zahlt bei nem schaden nicht , dazu kommt es ist eine ordnungswidrigkeit und eine straftat! :roll:
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

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