WICHTIG! der Überrollbügel

Alles zum Thema Offroad, Geländewagen, usw. ....

Beitragvon Philipp » So, 20 Jan 2008, 14:44

xandman hat geschrieben:Müsste ich vielleicht bei WIechers mal anrufen


Die müssen es ja wissen
Dumms Gschmarr is auch a Vierddelstund
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Beitragvon xandman » Mo, 21 Jan 2008, 9:52

Hallo!
Die Antwort von Wiechers warum nicht fürs Cabrio ist:
Wir hatten noch kein Cabrio um Schablonen anzupassen.
Ob der jetzt trotzdem passt, weiß ich jetzt immer noch nicht.
Glaube ich laß das jetzt;-))
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Beitragvon Paulchen4433 » Mo, 21 Jan 2008, 16:52

Ich hab den Käfig schon in nem Cabrio gesehen.
Ich kann sogar auf meinem 944 parken :-)

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Beitragvon Weazel » Mo, 28 Jan 2008, 14:55

Die ganze Sache wird auch ganz schön unterschätzt!! Habe mich selber bei nem Trail aus dem Stand in Schräglage 1x überschlagen! Muß ehrlich sagen nie wieder ohne Überroller! Das war zwar nicht in voller Fahrt aber meinen Beifahrer hat es aus dem Auto geworfen. Meine Rübe lag mit Helm unterm Ü-Bügel und hat schon heftig geknirscht! Sekunden werden da wie Stunden!! Also auch nie ohne Helm Leute!!!!
Beim nächsten mal hatte ich nen kompletten Käfig!!
Stellt sich auch noch die Frage zusätzlicher Ü-Bügel oder Käfig?
BildSUZUKI Der Japan-Hammer
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Beitragvon mini4x4 » Mo, 28 Jan 2008, 15:18

Wo fährst du denn Trial, dass dein Beifahrer nicht angeschnallt war? :shock:

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Beitragvon Paulchen4433 » Mo, 03 Mär 2008, 18:26

Also wer richtig Hardcore fährt sollte schon etwas Zeit in nen Käfig investieren bei Strassenfahrzeugen reicht ein normaler Ü-Bügel zur Sicherheit in Notfällen wie zBsp bei den Crashbildern.
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Beitragvon Spike » Do, 03 Apr 2008, 22:40

hm.....hab mich mal durch den ganzen thread durchgelesen, aber eins fehlt mir noch, grunzätzlich soll der bügel ja steif sein u. ned einknicken (wäre ja sonst unlogisch), aber wie is das jetzt genau? so weit ich in erfahrung gebracht habe sind überrollbügel in welcher ausführung auch immer (innen, aussen,) nur dann möglich einzutragen wenn sie eine sollbruchstelle haben (wenns nicht stimmt bitte korrigieren), is ja dann alles für die katz?! hatt da jemand erfahren wie das is hier in österreich? bzw. wo sollte das ding angebracht sein? karosserie? rahmen?

weiters geht es im straßenverkehr ja ned nur um den eigenen schutz, sondern auch um straßenteilnehmer (ok Fußgänger hat ja eigentlich keine chance wenn ma uns erhlich sind) aber ich meine andere autos zbsp., wenn ich meine suz so herricht das da nix sein kann, kann jeder andre einpacken
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Beitragvon pee-o » Fr, 04 Apr 2008, 13:03

Hob do mal beim Tüf nachgefragt.
Wenn der Bügel geschraubt ist, dann gilt es als Zuladung. Wenn er fix verschweißt íst mußt ihn eintragen, gehr aber nur wennst a Rennfahrerlizenz hast.

Mit der Befestigung gehen die Meinungen auseinander. Ich würde ihn nicht an den Rahmen schrauben, weil wenns die Überschlog, donn ku unter umständen auch der Rahmen verzogen werder. Die Karosserie verbiegs auch, aber des kannst wieder herrichten. ::meinung::

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Beitragvon Spike » Fr, 04 Apr 2008, 15:01

das heißt den bügel würds aus der karroserie "reißen", hast recht is besser als nen neuen rahmen einzubauen,

aber wie ist das mit bügel innnen u. aussen? was sagt da der Tüv dazu?
gibt es da einschränkungen grundsätzlich (ausser das er sauber geschweißt u. verarbeitet sein sollte, sowie keine scharfen kanten)?
wenn ich den anschraube, kann ich dann verstrebungen machen wo ich, also diagonal beim dach zbsp. ?

der sollte dann ja eigentlich nicht übers auto raus stehen wie bei den reifen oder?

lg
Mike
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Beitragvon pee-o » Fr, 04 Apr 2008, 15:12

Hinten auf der Ladefläche kannst scho a Kreuz raufdoa, aber übers Dach und den Seiten hot er mi glei gsog das is nit übertreiben soll.

Also hinten auf der Ladefläche, wenn nix vorsteht und keine scharfen Kanten sind und der Bügel verschraubt ist gibts keine Probleme.
Eintragen tut ers mir aber nicht.

Es gibt schon eine Möglichkeit, nimm an Dachgebäcksträger mit Gutachten
Fahr zum Tüf alles abnehmen und dann schweißt da a ordentliches Ding drauf.

lg Peda
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