Tennisanlage hat geschrieben:hier nochmal Nachtbilderdie Eduard sehen echt Top im Dunklen aus
Hoizfux hat geschrieben:aber warum hast ihn ned gleich als 3,5t gekauft?
sein Audi darf rechtlich nur 3,466t ziehenDer Anhänger soll mich ja länger begleiten, als ein Auto und so bin ich noch bisserl flexibel in der Autowahl. Ausserdem 2t sind doch OK, ich baue ja kein Ohumobil
Mit den 34 kg sehe ich da kein Problem.
Erstens gibt es eine Toleranzgrenze von 5%
Und zweitens kannst du ja die 34kg auf die Deichsel des Autos legen.
Damit hältst du alles ein.
Zum Gewicht des Anhängers. Tatsächlich oder aber das höchstzulässige:
Es kommt darauf an, ob du einen B Führerschein oder aber einen EzuB hast.
Mit dem B Führerschein gilt nur das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Auch wenn er leer ist.
Beim EzuB gilt das tatsächliche Gewicht.
Ich weiss aber nicht, ob die alten Führerscheine bei euch in D noch gelten. Bei uns in Ö war es immer so, das nur das Höchstzulässige Gesamtgewicht am Hänger als Massstab gegolten hat.
Erst jetzt mit der EU-Regelung, sprich EzuB Führerschein, wurde das sozusagen gelockert.
Vorher war bei uns in Ö überhaupt nur die Möglichkeit, den C/E als LKW mit HÄnger zu haben, um schwerer zu ziehen.
Michi