Servus Wüstenfuchs,
ich habe mir ca. 2014 in Polen eine Windenstoßstange gekauft, da waren 2 Aufsätze dabei, die hier in D wegen scharfen Kanten nicht zulässig wären, also hab ich die weggelassen. Ich habe meinen Frontschutzbügel dann etwas modifiziert. Das sah dann so aus:
![Bild](https://up.picr.de/34276665gj.jpg)
![Bild](https://up.picr.de/34276666ie.jpg)
ich bin dann 2016 so zum TÃœV gefahren:
![Bild](https://up.picr.de/34276697sv.jpg)
Im Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubmis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO) steht unter Punkt 22:
m. geändertem Frontstoßfänger m. intergrierter Seilwinde
Der Prüfer hat sich die Sache angesehen und meinte, es wurde an dem Fahrzeug nichts verschlechtert, daher kann die Eintragung erfolgen. Zu der Stoßstange hatte ich keinerlei Unterlagen. Er hat noch ein Foto gemacht und das Gutachten rausgeschrieben.
Die Begutachtung hat 42,86 Euro gekostet.
Es liegt allerdings immer im Ermessen des Prüfers, ober so eine Eintragung macht. Eine Garantie, daß es klappt kann dir da vorher niemand geben.
Mein Frontstoßfänger war bereits eingetragen.
Wenn dein Frontstoßfänger noch nicht eingetragen ist, kann das nachgeholt werden, du brauchst dafür aber ein Teilegutachten, auf dem steht, daß genau dieser Bügel damals den Vorschriften entsprochen hat.
Ich hatte dazu in einem anderen Thread mal geschrieben:
Ich gebe mal wieder, was ich zu dem Thema weiss:
Fahrzeuge die nach 2006 gebaut wurden bekommen keinen starren Frontschutzbügel mehr eingetragen.
Bei älteren Fahrzeugen ist die Eintragung möglich, wenn ein entsprechendes Teilegutachten vorliegt.
Ich habe hier die Kopie einer Eintragung eines Frontschutzbügels an einem Landrover Defender, BJ 2002 aus dem Jahr 2013 vorliegen. Der Besitzer hat sein Recht beim TÜV irgendwie durchgesetzt bekommen.
Die meisten amtlich anerkannten Sachverständigen sind sich über die Lage nicht sicher. Sie lehnen daher jegliche Eintragung von starren Frontschutzbügeln ab, obwohl sie eigentlich die Eintragung an älteren Fahrzeugen, für die es Frontschutzbügel mit Teilegutachten gibt, vornehmen müssten.
Es ist jedoch viel einfacher den Kunden vom Hof zu schicken, mit dem Argument: Starre Frontschutzbügel werden nicht mehr eingetragen.
Hier mal ein interessanter Thread zu diesem Thema:
http://www.ford-explorer-freunde.de/wbb ... readID=926
Ist allerdings auch schon von 2005-2009.
Die Eintragung bei dem Landrover stammt von 2013.
Ob sich seit 2013 noch etwas geändert hat, weiss ich nicht