Strafe auf Waldwegen?!

Alles zum Thema Offroad, Geländewagen, usw. ....

Beitragvon Offroad Events » Fr, 26 Jan 2007, 11:27

Mud-Max hat geschrieben:Thematik nicht ganz verstanden???

Ich meint Wege die NICHT GESPEWRRT sind zu befahren. Das wenn ich in einem Weg fahre der gesperrt ist Ärger kriege ist mir klar.



Thematik sehr gut verstanden !
In Bayern ist ein Waldweg automatisch tabu, auch ohne Sperrschild !!! Dafür sorgt das Wald- und Forstgesetz das aussagt das Wälder grundsätzlich nicht befahren werden dürfen, ausser mit Sondergenehmigung :!:
Zuletzt geändert von Offroad Events am Fr, 26 Jan 2007, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon peci » Fr, 26 Jan 2007, 11:33

mir faellt da nur die diskussion im allradforum dazu ein:

http://www.allradforum.at/forum/index.p ... d=552&hl=1
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Beitragvon samusuzi » Fr, 26 Jan 2007, 11:34

...würde mich auch mal für Österreich interessieren, wie es hier rechtlich aussieht !

Ich bin eigentlich schon der Meinung, dass ich Waldwege bzw. Feldwege, welche nicht durch Schranken, Schilder, o.Ä. gesperrt bzw. gekennzeichnet sind, grundsätzlich frei befahren darf.

Allerdings können dabei natürlich folgende Probleme auftreten:

1) Man fährt einen Waldweg (z.B. Gemeindeweg, ungekennzeichnet) und landet dann in weiterer Folge auf einem Weg, welcher von z.B. der anderen Seite des Waldes gesperrt ist... Da wird's im Falle einer Anzeige wahrscheinlich schwierig zu beweisen, von wo man genau gekommen ist...
Üblicherweise werden (zumindest in Österreich) nur selten mitten im Wald Schilder aufgestellt, da davon ausgegangen wird, dass dort sowieso keine "Normalsterblichen" herumfahren...

2) Man fährt auf einem ungekennzeichneten Weg auf Privatbesitz. Hier ist selbstverständlich der Besitzer berechtigt, das Fahren zu untersagen.
Im Falle der Wiederholung kann er dann sicher auch auf ungekennzeichneten Wegen Anzeige erstatten (Besitzstörung, Flurschaden - Sachbeschädigung, etc...).

Ich würde mich also schon im Voraus genau erkundigen, um welche Art von Weg es sch handelt und ob Fahren erlaubt ist oder nicht...

LG

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Beitragvon zukipower » Fr, 26 Jan 2007, 11:43

Mud-Max hat geschrieben:T
@Zukipower

Am "Ländchen" gett et genuch Plaatzen wou am Wanter gespaaart ass wann Schnéi leit. Do daarf mah zwar net esou ganz offiziell fuehren et seet awer keen eppes. Frankreich geht och ganz gutt oder an Éisleck am besten an der Woch, dann senn d´Jeeger nach net doh ;-)

Gruß Guido


Naja stimmt so in etwa..
Hier in Kayl wo ich wohne haebn wir die Le' frechen. Das ist ein Monument der Bergarbeiter das auf einem "Berg" liegt, der Weg hoch ist richtig steil und da ist ein Verboten Schild mit der anmerkung dass man nur nicht hochfahren darf wenn zu viel Schnee liegt :wink:

Da ärgern sich auch immer die Leute wenn die ihre Kisten unten stehen lassen müssen und ich hochfahre..

Das geilste war mal dass ich mit meiner Freundin ihrem kleinen Bruder dort war und ihn immer mit dem SChlitten hochgezogen habe (mit der Suzi) die ander Kinder fanden das so lustig dass ich sie auch einfach drangeschnallt habe... Da waren aber Eltern die haebn die Polizei wegen dem Scheiss gerufen. Als die Polizei dan ankam holten sie ihre Kinder und wollten gehen. Da fragte ich aber die Kinder angesichts der Polizei op es sie gestört hat dass ich sie den Berg rauf gezogen habe.. :lol: Die waren natürlich Begeistert, jedoch sagte die Polizei zu mir dass ich kein Bußgeld zahlen müsste, jedoch dürfte ich bei so viel Schnee doch gar nicht Hoch fahren. Da sagte ich "zu viel Schnee" ist eine Definition wo jeder ander sehen kann, und ich würde Locker mit meinem Fahrzeug ohne Gefahr rauffahren können, also ist es für mein Fahrzeug nicht zu viel Schnee :-D

tja, ich durfte aber nicht mehr rauffahren :cry: denn die Polizei bleibt den Rest des Tages da nur um aufzupassen dass ich nicht wieder Hochfahren wüRde :twisted:
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Beitragvon Mud-Max » Fr, 26 Jan 2007, 11:51

Aha aus Kayl.

Ich komm aus der Nähe non Echternach (8 KM ) Léeifrächen waren wir vor 2 Wochen auch noch, Prima zum MTB fahren, haben da aber was anderes gemacht. (...was gesucht) waren aus dem selben Anlaß auch mal auf euerm 4x4 Gelände gewesen, also nicht zum fahren. haben da noch einen von der Straussenfarm getroffen der hat von dir erzählt. U.a. war auch noch jemand da der an seinem Cherokee den Auspuff abgerissen hat. Hatte einen geilen Klang die Karre.
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Beitragvon zukipower » Fr, 26 Jan 2007, 11:54

Ach so..was hat der Straussenheini (Jeeeki hier im Forum) denn über mich erzählt :shock:
Ich fahre auch MTB..könnte man sich ja mal treffen.
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Beitragvon Mud-Max » Fr, 26 Jan 2007, 12:03

Der hat nur gemeint das einer hier mit einem Jimmny alles Platt machen würde. ...31´er reifen, Höherlegung usw.
Da ist mir in den Sinn gekommen das ich Dein Auto schon mal in einem anderen Suzukiforum gesehen hab.

gefragt ob die Karre dunkelgrün ist und da wusste ich was für ein Auto er meint. Nich schlecht was Du da zusammengebastelt hast.

Dann kennst Du da unten ja bestimmt genug MTB Strecken, waren mal in der alten Abbaugrube bei Dudelange "Haardt" da kann man auch bestimmt gut fahren.

Im Müllerthal warst Du auch schon mal, das ist eher meine Ecke wo ich mit dem Rad unterwegs bin.
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Beitragvon samusuzi » Fr, 26 Jan 2007, 12:03

peci hat geschrieben:mir faellt da nur die diskussion im allradforum dazu ein:

http://www.allradforum.at/forum/index.p ... d=552&hl=1


...super Link !

Allerdings bin ich immer noch der Meinung VOR der Fahrt genau abzuklären ob man darf (auch wenn man darf) -

sprich: z.B. die zuständige Gemeinde darüber zu informieren (wenn nötig auch über die Rechtslage) - das erpart jedenfalls sicher viele Probleme.

Ich selbst kenne eine ähnliche Problematik aus dem Bereich Modellflug:

Hier gilt z.B. einmal grundsätzlich, dass der Luftraum in Österreich für Alle frei ist. Wenn ich mich jetzt also auf Privatgrund befinde, darf ich dort auch fliegen (mit Einwilligung des Eigentümers) - natürlich darf ich dann auch über fremde Grundstücke fliegen (natürlich immer unter Einhaltung der maximal erlaubten Flughöhen und nicht gerade in Einflugschneisen von Flugplätzen bzw. gibts bei Fligern mit Verbrenner noch die 1,5 km Grenze zum nächsten bewohnten Gebäude...!
Problematisch wirds, wenn der Flieger über fremden Grund abstürzt: Besitzstörung, Flurschaden, etc...

Jetzt versucht das einmal, den Jägern zu erklären bzw. dann in Folge dem netten Menschen von der Polizei der die entsprechenden Gesetzte auch nicht wirklich kennt.

Also auch hier gilt in jedem Fall: VORHER ganz genau erkundigen und vor allem VORHER auch die rechtliche Situation genau abklären, sonst macht das Hobby dann sehr schnell keinen Spaß mehr (auch wenns erlaubt ist...) !

Also meine Empfehlung wäre eigentlich die Vorgangsweise wie schon im Allradforum beschrieben:

1) öffentliche Wege aus den Katasterplänen heruassuchen
2) Einwilligung (natürlich schriftlich) der Gemeinden einholen - damit man im Zweifelsfall dann nicht lange diskutieren muss...
Zur Not halt aufgrund geltender Gesetze zu einer Einwilligung zwingen...

Ist zwar zeitaufwändig, jedoch gibts dann keine Probleme und die schlechte Nachrede über die "wilden Geländefahrer" kann so auch eingeschränkt werden...

LG

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Beitragvon zukipower » Fr, 26 Jan 2007, 12:13

Ja der Jimny geht schon recht gut im Gelände :lol:

Tja in deiner Ecke kenne ich mich nicht so sehr aus.
Wir können und ja per PM weiter unterhalten damit wir hier nicht zu sehr Off Topic werden..dann können wir mal ne Runde drehen gehen. :wink:
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Beitragvon Mud-Max » Fr, 26 Jan 2007, 12:45

Genau die Wege meine ich,
...unbefestigte öffentliche Gemeindewege. Es geht ja nicht da drum von Morgens bis Abend´s den Wald umzupflügen sondern eher wenn man von A nach B fährt mal eben eine kleine Abkürzung über einen öffentlichen Wald und Wiesenweg zu nehmen. Das machen ja nicht alle Verkehrsteilnehmer und auch nicht täglich.

Also was soll´s daran austzsetzen geben???

Gute Ausrede sollte man sich aber auch schon einfallen lassen falls man auf einen Waidman trifft.

Ich hatte mal das Glück hinter einer Kurve im Wald auf einen ganzen Trupp der grünen Fraktion zu treffen da war allea dabei Jagd, Fost und hastDu NichtGeseh´n.

Mit den passenden Argumenten haben die Herren mir nachher den Weg noch freigemacht und gesagt wo ich am besten hinsoll.
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