...super Link !
Allerdings bin ich immer noch der Meinung VOR der Fahrt genau abzuklären ob man darf (auch wenn man darf) -
sprich: z.B. die zuständige Gemeinde darüber zu informieren (wenn nötig auch über die Rechtslage) - das erpart jedenfalls sicher viele Probleme.
Ich selbst kenne eine ähnliche Problematik aus dem Bereich Modellflug:
Hier gilt z.B. einmal grundsätzlich, dass der Luftraum in Österreich für Alle frei ist. Wenn ich mich jetzt also auf Privatgrund befinde, darf ich dort auch fliegen (mit Einwilligung des Eigentümers) - natürlich darf ich dann auch über fremde Grundstücke fliegen (natürlich immer unter Einhaltung der maximal erlaubten Flughöhen und nicht gerade in Einflugschneisen von Flugplätzen bzw. gibts bei Fligern mit Verbrenner noch die 1,5 km Grenze zum nächsten bewohnten Gebäude...!
Problematisch wirds, wenn der Flieger über fremden Grund abstürzt: Besitzstörung, Flurschaden, etc...
Jetzt versucht das einmal, den Jägern zu erklären bzw. dann in Folge dem netten Menschen von der Polizei der die entsprechenden Gesetzte auch nicht wirklich kennt.
Also auch hier gilt in jedem Fall: VORHER ganz genau erkundigen und vor allem VORHER auch die rechtliche Situation genau abklären, sonst macht das Hobby dann sehr schnell keinen Spaß mehr (auch wenns erlaubt ist...) !
Also meine Empfehlung wäre eigentlich die Vorgangsweise wie schon im Allradforum beschrieben:
1) öffentliche Wege aus den Katasterplänen heruassuchen
2) Einwilligung (natürlich schriftlich) der Gemeinden einholen - damit man im Zweifelsfall dann nicht lange diskutieren muss...
Zur Not halt aufgrund geltender Gesetze zu einer Einwilligung zwingen...
Ist zwar zeitaufwändig, jedoch gibts dann keine Probleme und die schlechte Nachrede über die "wilden Geländefahrer" kann so auch eingeschränkt werden...
LG
Michael